„Geisterhaus“ wird HotelLeerstehende Parkhaus an der Tunisstraße steht vor dem Abriss

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Parkhaus an der Tunisstraße

Das sanierungsbedürftige Parkhaus.

  • Das Parkhaus mit rund 400 Stellplätzen wurde 2013 geschlossen.
  • Die Pläne der Architekten von RWK sehen zwei Gebäudeteile vor
  • Schon seit 2018 stimmt sich der Investor mit der Stadt ab.

Köln – Das seit sieben Jahre leerstehende Parkhaus an der Tunisstraße soll komplett abgerissen und durch ein neues Drei-Sterne-Hotel mit rund 300 Zimmern ersetzt werden. Das sieht eine Präsentation der Stadt Köln für die Gremien des Kölner Stadtrates vor, sie liegt der Rundschau vor.

Am Donnerstag soll die Bezirksvertretung (BV) Innenstadt das Thema behandeln. Wann es losgeht und wie viel der Neubau kostet, ist in der Foliensammlung nicht notiert. Eine kurzfristige telefonische Anfrage an den Investor blieb am Mittwoch unbeantwortet. Schon in der Vergangenheit wollte der Geschäftsmann sich gegenüber der Rundschau nicht äußern. Im März 2013 hatten die früheren Besitzer das Parkhaus mit rund 400 Stellplätzen geschlossen, es ist ein Sanierungsfall.

Die Rundschau hatte die verworrenen Eigentumsverhältnisse und den Leerstand mit der Überschrift „Das Geisterhaus“ am 13. Februar beschrieben (siehe Info-Kasten). Es handelt sich um eine prominente Stelle, in Nachbarschaft zur Industrie- und Handelskammer (IHK) und nur gut 500 Meter vom Dom entfernt.

Die Pläne der Architekten von RWK sehen zwei Gebäudeteile vor. Zur Tunisstraße hat das Hotel sieben Geschosse und misst 27 Meter, auf der Rückseite sind es vier Geschosse und knapp 17 Meter. Unter dem Haus soll Platz für eine dreigeschossige Tiefgarage mit 150 Autos sein.

Schon seit 2018 stimmt sich der Investor mit der Stadt ab. Eigentlich ist die Nutzung der Fläche anders ausgewiesen – und zwar als „Baugrundstück für besonderes bauliche Anlagen – Parkhaus“. Doch das soll vorbei sein, wenn die Kölner Politik zustimmt. Stattdessen soll der Bebauungsplan von 1964 aufgehoben werden. Und: Die Verwaltung schlägt vor, den Bau nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches zu beurteilen. Viele Investoren wollen ihre Bauten danach umsetzen, laut des 34ers muss sich das Vorhaben nur in die vorhandene Umgebung einfügen. Das gilt als deutlich einfacher und schneller umzusetzen, weil es keinen neuen Bebauungsplan braucht. Ein Bebauungsplan gibt der Stadt aber mehr Einfluss. Auf ein städtisches Vorkaufsrecht will die Verwaltung verzichten – die Innenstadt-SPD hatte das verbunden mit neuen Wohnungen an der Stelle gefordert. Gehen die Pläne des Investors durch, wird daraus nichts.

Die lange Vorgeschichte

1965

hat die Bank Sal. Oppenheim mit weiteren Partnern wie etwa Kaufmann Karlheinz Weege das Grundstück gekauft, und über einen 99 Jahre andauernden Erbbaurechtsvertrag an eine neue Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) verpachtet. Die Besonderheit: Bis auf wenige Ausnahmen sind Grundstückseigentümer und die GbR-Partner die selben Firmen, sie zahlen den Erbbauzins an sich selbst.

Nach der Schließung 2013 wird die Sanierung zum Problem: Soll die GbR sanieren oder neu bauen? Streit kommt auf. Das Problem: Weege und seine Familie haben als Eigentümer ein Dauernutzungsrecht, auch wenn sie die Tankstelle im Erdgeschoss aufgegeben haben. Sie bekommen weiter den Zins von der GbR, egal ob saniert wird. Soll die GbR das Dauernutzungsrecht abkaufen? Die Probleme lösen sich, als der Hotel-Investor diese Probleme finanziell löst, er gehörte auch vorher zur GbR. (mhe)

Nun sollen BV und Stadtentwicklungsausschuss nach der Sommerpause den Bebauungsplan aufheben, parallel soll die Baugenehmigungen ausgestellt werden. Und der Gestaltungsbeirat beschäftigt sich mit dem Hotel. Das Gremium aus Gutachtern berät Verwaltung und Politik im Städtebau.

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