„Kalte Sanierung“ war nicht rechtensKölner Vermieterin muss Wohnung wiederherstellen

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Das Landgericht in Köln

Köln – Es ist ein Sieg auf ganzer Linie in einem kuriosen Mietstreit: Am Donnerstag entschied das Amtsgericht, dass ein Ehrenfelder Mieterpaar (42 und 38) Anspruch auf die Wiederherrichtung seiner Wohnung hat. Anfang Januar hatten die beiden ihren Augen nicht getraut, weil sich ihre Wohnung binnen weniger Stunden in eine Baustelle verwandelt hatte. „Die Fenster waren weg, das Dach abmontiert, die Innenwände eingerissen, unsere Möbel lagen unter Schutt“, erzählte die 42-Jährige am Rande der Zivilverhandlung. Sie und ihr Lebensgefährte sprachen von einer „kalten Räumung“. Die beklagte Vermieterin – Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht – hingegen behauptete, es habe sich um eine abgesprochene Sanierung gehandelt.

Weitervermietung an Dritte ist untersagt

In einem Gerichtsbeschluss hieß es nun, die Vermieterin habe die Bewohnbarkeit der Wohnung sicherzustellen. „Insbesondere durch die Wiederherstellung der Decke, der Außenwände einschließlich der Fenster sowie der Innenwände“, so das Urteil. Darüber hinaus wurde ihr die Weitervermietung der Dachgeschosswohnung an Dritte untersagt. Vor Gericht hatte die Frau angegeben, dass dies bereits geschehen sei: „Mir blieb nichts anderes übrig.“ Die neuen Mieter hätten einen Baukostenzuschuss von 20 000 Euro gegeben. Anders habe sie die Kosten für die Sanierung nicht aufbringen können.

„Wir müssen jetzt versuchen, das Urteil gegen die Vermieterin durchzusetzen und Verstöße dagegen zu ahnden“, sagte Klägeranwalt Sven Forst der Rundschau. Da die Handwerker Anfang Januar ohne Absprache mit den Mietern in deren verschlossene Wohnung eingedrungen waren, könne auch noch ein Hausfriedensbruch vorliegen. „Es ist zu prüfen, ob hier auch noch ein strafbares Handeln vorliegt“. Gegen das Urteil kann die Vermieterin Berufung beim Landgericht einlegen. (bks)

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