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„Russenhäuser“ in SülzStadt Köln legt Rechtsgutachten mit Handlungsmöglichkeiten vor

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Geisterhäuser in Sülz

Die drei Häuser liegen an der Friedrich-Engels-Straße und stammen aus den Jahren 1974 und 1975. 

Köln-Sülz – Im Streit um die seit vielen Jahren leerstehenden Gebäude der ehemaligen russischen Handelsvertretung in Sülz hat die Stadt Köln ein Rechtsgutachten vorgelegt. Es soll klären, welche Handlungsmöglichkeiten es gibt, den „städtebaulichen Missstand“ zu beseitigen und das Areal einer neuen Nutzung zuzuführen.

Wie berichtet, fordern verschiedene Akteure, die 80 Wohnungen wieder nutzbar zu machen und dort etwa Wohnungslose und Geflüchtete unterzubringen. Die Stadt hat jahrelang erfolglos versucht, die „Russenhäuser“ an der Friedrich-Engels-Straße von der russischen Föderation zu kaufen.

Bebauungsplan soll Nutzung ermöglichen

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine neue Nutzung „nur über die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche in einem neuen Bebauungsplan erfolgversprechend ist. Über diesen Weg könnte die Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit zum Beispiel die Nutzung des Grundstücks als Schul(erweiterungs)standort festsetzen und durchsetzen.“ Die übrigen untersuchten Vorgehensweisen seien „mit rechtlichen Bedenken behaftet oder führen nicht zu dem gewünschten Ergebnis“.

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Maßnahmen auf Grundlage der EU-Sanktionen seien nicht möglich, auch die Wohnraumschutzsatzung greife hier nicht. Leerstand und Verwahrlosung könne die Stadt aber mit einem Bebauungsplan entgegenwirken. Zu erwarten sei, dass ein B-Plan „einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten wird“, so das Gutachten. Dann sei eine Enteignung möglich, doch müsse die Stadt den Eigentümer entschädigen. Das gesamte Verfahren werde ungefähr zehn Jahre dauern. Die Stadt will nun ein B-Plan-Verfahren vorbereiten. (fu)

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