Verbindung entlastet WohnbebauungMeschenich: Baurecht für Ortsumgehung

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Symbolbild

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Meschenich – Für die Ortsumgehung Meschenich besteht bestandskräftiges Baurecht. Das teilte das Landesverkehrsministerium gestern mit. Es habe keine Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vom Februar diesen Jahres gegeben. Damit könne die Straße im Kölner Süden gebaut werden.

Das Bundesverkehrsministerium sei bereits vom Land um Zustimmung für einen unverzüglichen Baubeginn gebeten worden. Die Freigabe werde voraussichtlich Mitte des Jahres mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes erwartet. Für die 3,1 Kilometer lange Neubaustrecke mit drei Fahrstreifen sind im Bundesverkehrswegeplan 22,4 Millionen Euro veranschlagt.

„Der Ortsteil bekommt eine neue Aufenthaltsqualität“

„Mit dem Neubau der Ortsumgehung schaffen wir eine leistungsfähige neue Verkehrsverbindung und entlasten die angrenzende Wohnbebauung von Lärm und Schadstoffen“, sagte Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Der Ortsteil bekommt eine neue Aufenthaltsqualität.“

Die geplante Ortsumgehung Meschenich (B 51) stellt die nördliche Fortführung der A 553 einschließlich deren Verknüpfung mit der Landesstraße 150 dar. (EB)

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