22 Verletzte im FC-Stadion35-Jähriger wegen Böllerwurfs angeklagt

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Es war ein ohrenbetäubender Knall und nicht wenige im Stadion dachten an eine Bombenexplosion. Die Detonation eines Böllers während des Derbys des 1.FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach im September 2019 sorgte für Entsetzen. Kurz vor dem Jahreswechsel hat die Kölner Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den mutmaßlichen Böllerwerfer (35) erhoben.

Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn gegenüber der Rundschau. Dem Mann wird die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und die Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen vorgeworfen. Damit droht dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.

Köln: Verletzte leiden bis heute unter Hörschäden

Durch den sehr lauten Knall wurden 22 Menschen verletzt. Bisher war von 17 Verletzten die Rede. Die Opfer hatten zum Teil massiven Verletzungen erlitten. „Bis heute leiden Menschen unter Hörschäden“, betonte Oberstaatsanwalt Willuhn. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der 35-Jährige einen in Deutschland nicht zugelassenen Böller gezündet habe. „Der Sprengkörper landete auf der Tartanbahn im Inneren des Stadions in unmittelbarer Nähe der sich dort aufhaltenden Menschen“, ergänzte der Ankläger.

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Auf Fernsehbildern und Fotos waren später Menschen zu sehen, die sich schmerzverzerrt die Hände auf die Ohren drückten, darunter beispielsweise Fotografen, Ordner und freiwillige Helfer. Zu der Tat machte der Beschuldigte keine Angaben. Es gab laut Staatsanwaltschaft kein Geständnis oder eine Erklärung, warum es zu dem Wurf kam. Auch wie der Gegenstand in das Stadion geschmuggelt wurde, blieb unklar. „Wir gehen von einem Einzeltäter aus“, sagte der Ankläger weiter. Verbindungen der Tat in die Hooligan- oder Ultra-Szene gebe es nach derzeitigen Erkenntnissen nicht. Anfangs war auch überprüft worden, ob der 35-Jährige Mitwisser hatte.

Bei der Kölner Justiz ist der mutmaßliche Täter allerdings kein Unbekannter. Der 35-Jährige ist wegen des Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Zu dem Vorfall war es laut Staatsanwaltschaft im Oktober 2018 bei einer Rechten-Demo vor dem Hauptbahnhof gekommen. Gegen das erstinstanzliche Urteil hatte der Mann Berufung eingelegt. Außerdem erhob die Staatsanwaltschaft drei Anklagen in anderen Fällen. Dabei geht es um Beleidigung, Bedrohung und Widerstand. Weitere Details wurden nicht bekannt. 

Wann es in dem Böllerwurf-Verfahren ein Gerichtsverfahren geben könnte, ist noch nicht abzusehen.  

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