AfD-GeschäftsführerStaatsanwaltschaft erlässt Strafbefehl gegen Wilhelm Geraedts

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Das Gebäude des Land- und Amtsgerichts in Köln. (Symbolfoto)

Das Gebäude des Land- und Amtsgerichts in Köln. (Symbolfoto)

Köln – Die Staatsanwaltschaft Köln hat Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen den Kölner Fraktionsgeschäftsführer der Alternative für Deutschland (AfD), Wilhelm Geraedts, erlassen. Das teilte ein Sprecher des Amtsgericht Köln der Rundschau auf Anfrage mit. Welches Strafmaß in dem Strafbefehl steht, sagte der Sprecher nicht.

Das Strafgesetzbuch sieht grundsätzlich für Körperverletzung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, im Falle eines Strafbefehls sind es aber nur bis zu zwölf Monate zur Bewährung – vorausgesetzt der Beschuldigte lässt sich anwaltlich vertreten. Als vorbestraft gilt ein Verurteilter ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen, einer Freiheitsstrafe ab 90 Tagen oder im Falle eines zweiten Eintrags im Bundeszentralregister, es erfasst Straftaten und Verurteilungen.

Geraedts legt Einspruch ein

Wilhelm Geraedts hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, es kommt nun im Herbst zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Der 59-Jährige sagte der Rundschau: „Ich möchte dazu nichts sagen, es ist ein laufendes Verfahren Ich bin nicht einverstanden und sehe die Sache anders. Ich bespreche mich jetzt mit meinen Anwälten.“

Wie berichtet, soll Geraedts Ende 2017 auf dem Breslauer Platz einem anderen Mann einen Kopfstoß verpasst haben. Die AfD hatte eine Kundgebung mit etwa 20 Teilnehmern durchgeführt, sie wollte an die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht erinnern. Geraedts soll einen der Gegendemonstranten verletzt haben. Er hatte damals der Rundschau gesagt: „Es fühlte sich jemand körperlich angegriffen. Ich warte ab, was der Staatsanwalt sagt. Ich halte es für eine Farce.“ Die Polizei hatte ihn seinerzeit des Platzes verwiesen.

Ein Strafbefehl ist nicht gleichzusetzen mit einer Anklageerhebung. Meistens handelt es sich dabei laut Landes-Justizministerium um vergleichsweise einfache Sachverhalte: Der Staatsanwalt beantragt beim zuständigen Richter, einen Strafbefehl über ein bestimmtes Strafmaß zu erlassen. Lässt der Richter ihn zu, kann der Beschuldigte innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, dann kommt es wie im Fall von Geraedts zur Hauptverhandlung. Zur Einordnung: Im Jahr 2013 endeten 9,7 Prozent der rund 1,07 Millionen Verfahren mit einem Strafbefehl.

Geraedts bekleidet in der AfD mehrere Ämter: Neben seiner Funktion als Geschäftsführer der Fraktion im Stadtrat arbeitet er als Schatzmeister des Bezirksverbandes und sitzt in der Bezirksvertretung Porz. Der 59-Jährige ist Berufssoldat im Ruhestand. Im vergangenen Jahr hatte Geraedts sich als AfD-Direktkandidat im Wahlkreis fünf für den Landtag beworben. Zum Wahlkreis fünf zählen der gesamte Stadtbezirk Porz sowie vom Stadtbezirk Kalk die Stadtteile Merheim, Brück und Rath/Heumar. Er holte 7,6 Prozent der Stimmen und verpasste damit den Einzug in den Landtag.

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