Angriff an Gladbach-FanbusKölner Ultras zu Bewährungsstrafen verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Die drei angeklagten Fußballfans stehen im Landgericht zwischen ihren Anwälten Alexandra Stolley (l), Tobias Nikolas Westkamp (3.v.l.) und Jan-Henrik Heinz (5.v.l.).

Die drei angeklagten Fußballfans stehen im Landgericht zwischen ihren Anwälten Alexandra Stolley (l), Tobias Nikolas Westkamp (3.v.l.) und Jan-Henrik Heinz (5.v.l.).

Köln – Im Prozess gegen drei ehemalige Ultras (26, 28 und 30) der Gruppierung "Wilde Horde" gab es gestern für alle Beteiligten die erwarteten milden Bewährungsstrafen. Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Köln sah es als erwiesen an, dass die drei Männer bei der Verfolgung und dem Abdrängen eines Busses mit Fans vom Rivalen Borussia Mönchengladbach im März 2012 auf der A3 beteiligt waren. Der Fahrer des Ford Ka, der den Bus bei Tempo 70 auf den Standstreifen drängte, wurde mit acht Monaten am härtesten bestraft. Der 28-Jährige, der sich mit einem Kleintransporter vor den Fan-Bus gesetzt und ihn ausgebremst hatte, wurde zu sechs Monaten verurteilt. Der 30-Jährige, dem besonders schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen wurde, kam mit sieben Monaten davon.

Eine konkrete Tatbeteiligung an der anschließenden Ausschreitung von rund 20 Ultras gegen den Bus konnte die Kammer den Angeklagten nicht nachweisen. Und so nahm das Gericht den Beschuldigten auch ab, dass sie nicht gewusst hätten, dass die Situation in der Auffahrt des Rastplatzes dann so eskalieren würde, und dass auch Waffen im Spiel sein würden. Trotzdem müssten sich die Angeklagten die psychologischen Tatfolgen für die Insassen des Busses zurechnen lassen. "Im Bus war Panik. Da war wirklich Panik", sagte Marcus Leckel, Vorsitzender Richter der Strafkammer.

Scharf im Ton wurde Leckel lediglich, als er auf die Rolle der Medien zu sprechen kam. Im Hinblick auf Berichte einer großen Boulevardzeitung merkte er an, dass sie ein Eigentor geschossen hat: "Vorverurteilung führt zu Strafmilderung." Die Zeitung hatte vor dem zweiten Prozesstag Fotos der Angeklagten ohne Unkenntlichmachung unter der Schlagzeile: "Sperrt diese Hooligans weg!" gedruckt.

Allerdings muss sich in diesem Fall auch die Justiz für die Verfahrensdauer von drei Jahren Kritik gefallen lassen, was Leckel anmerkte. Bereits am 10. Dezember 2012 hatte die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen die drei Männer erhoben. Am 12. Februar 2013 wurde sie schließlich zugelassen. Doch von da an lag das Verfahren auf Eis, weil die Kammer mit Haftsachen überlastet war, die privilegiert behandelt werden müssen. Auch die lange Verfahrensdauer wurde bei der Strafzumessung als strafmildernd gewertet.

Rundschau abonnieren