Apotheker klagt auf WiedereröffnungGutachten weist Gift in weiterem Präparat nach

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Bis auf weiteres dicht: Die Heilig-Geist-Apotheke, die Contzen-Apotheke und die Apotheke am Bilderstöcken.

Bis auf weiteres dicht: Die Heilig-Geist-Apotheke, die Contzen-Apotheke und die Apotheke am Bilderstöcken.

Köln – Auch in dem Tütchen, das eine Frau nach der Berichterstattung über die durch Glukose aus der Longericher Heilig Geist Apotheke verursachten Todesfälle abgegeben hatte, fanden sich Spuren derselben toxischen Substanz. Das haben Untersuchungen von Rechtsmedizinern der Kölner Uni ergeben. Allerdings seien nur geringe Beimischungen nachgewiesen worden, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. In dieser Dosierung seien sie bei einer Einnahme wohl kaum gesundheitsgefährdend gewesen. Um welches Gift es sich handelt, wollte Bremer nicht sagen. Nach Rundschau-Informationen soll der Glukose in der Apotheke versehentlich oder absichtlich ein Betäubungsmittel hinzugefügt worden sein. Eine 28 Jahre Frau und ihr per Notkaiserschnitt zur Welt gebrachter Säugling waren daran gestorben.

Die Staatsanwaltschaft ermittele weiter in alle Richtungen, betonte Bremer. Immer noch würden Zeugen vernommen und Beweismittel ausgewertet. Die Polizei hatte eine 20-köpfige Mordkommission eingerichtet Es gebe keine konkreten Hinweise darauf, dass die in der Longericher Apotheke gefertigte Glukose in anderen Apotheken verkauft worden sei.

Kölner Apotheker klagt auf Wiedereröffnung

Der Inhaber der Apotheke an der Grasseggerstraße, dem auch zwei weitere Betriebe in Bilderstöckchen gehören, hat unterdessen beim Verwaltungsgericht auf Wiedereröffnung seiner drei Apotheken geklagt. Die Betriebe waren in der vergangenen Woche vom Land geschlossen worden. Die Stadt Köln hatte zunächst nur angeordnet, dass dort kein e selbst gefertigten Medikamente verkauft werden dürfen. Beim Verwaltungsgericht hieß es am Mittwoch, eine Entscheidung über die Klage des Apothekers werde frühestens nächste Woche fallen.

Bei einer Aufarbeitung der tragischen Todesfälle im Gesundheitsausschuss des Landes rechtfertigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) seine Anweisung, die Apotheken bis auf weiteres zu schließen. Grund sei der Patienten- und Gesundheitsschutz. Er sei nicht bereit, hier ein Risiko hinzunehmen. „Wir gucken uns das Tag für Tag an. Ich weiß ja auch, dass wir mit der Entscheidung, die Apotheken zu schließen, natürlich sehr stark in die Rechte des Apothekers eingegriffen haben. Aber ich glaube, dass der Patientenschutz die Schließungen rechtfertigt“, sagte Laumann. So lange es keine neuen Erkenntnisse darüber gebe, ob das Gift aus Versehen oder vorsätzlich in die Glukose gelangte, sollen nach dem Willen der Landesregierung die Apotheken geschlossen bleiben.

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Als Grund dafür, dass die Apothekenschließungen erst drei Tage nach Bekanntwerden des Giftskandals erfolgten, nannte Laumann umfangreiche juristische Prüfungen. Er räumte ein: „Man kann vielleicht sagen, es wäre gut, wir hätten einen Tag schneller entschieden.“ Das sei jedoch nicht möglich gewesen. Die Arbeit der Kölner Verwaltung lobte der Gesundheitsminister erneut. Sie hätten „einen guten Job gemacht.“

Beantragt hatten die so genannte Aktuelle Viertelstunde die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Josef Neumann, forderte „andere Formen von Kontrollen“ für Apotheken.

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