BebauungsplanNeuer Anlauf fürs Belgische Viertel in Köln

Lesezeit 2 Minuten
Belgisches Virertel

Wohnen und Feiern: Das geht im Bel­gi­schen Viertel nicht immer gut ne­ben­ein­an­der. 

Köln – Der seit fünf Jahren diskutierte, hoch umstrittene Bebauungsplan für das Belgische Viertel wird noch einmal überarbeitet. Das Regelwerk soll dazu dienen, in dem Ausgehviertel Wildwuchs von Kneipen, Bars, Clubs und Gaststätten zu verhindern und das Wohnen zu stärken. Anwohner hatten die Stadt wegen hoher nächtlicher Lärmbelästigung verklagt.

Nachdem sich der Streit zwischen Gegnern und Befürwortern des Bebauungsplans zugespitzt hatte, entschied sich das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt, den Entwurf der Verwaltung in der Ratssitzung am Donnerstag nicht zu beschließen. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, „nach rechtlicher Prüfung“ einige Änderungen in den Entwurf einzuarbeiten. Diese kommen den Interessen der im Veedel vorhandenen Gastronomie- und Gewerbebetriebe entgegen, die den bisherigen Bebauungsplanentwurf ablehnen.

Mehr Zonen als „besonderes Wohngebiet“

So sollen mehr Zonen nicht als allgemeines Wohngebiet (WA), sondern als besondere Wohngebiete (WB) ausgewiesen werden, in denen Gastronomie und Einzelhandel mehr Rechte genießen. Dem Antrag traten die SPD sowie die Ratsgruppen Gut und Klima-Freunde bei. Er sieht etwa vor, die Antwerpener Straße und den Brüsseler Platz beiderseits sowie die Ostseite der Moltkestraße als besonderes Wohngebiet der Kategorie WB2 zu beplanen. Dort ist oberhalb des 1. Obergeschosses (OG) nur Wohnen zulässig und Einzelhandel nur unterhalb des 1. OG. Für Schank- und Speisewirtschaften ist keine Ausweitung möglich. Zur Zielsetzung sagte CDU-Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz: „Der Schutz des Wohnens bleibt weiterhin im Vordergrund, aber wir drehen etwas an den Stellschrauben zu Gunsten der Gastronomie und des Gewerbes. Das stärkt den Bestandsschutz für die Betriebe.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Die geplanten Änderungen führen zu einer erheblichen Verzögerung im Verfahren, da der geänderte Plan erneut der Öffentlichkeit vorgelegt werden muss. Nach dem Willen des Stadtrats soll die Verwaltung diese Offenlage im Sommer durchführen und den geänderten Entwurf dem Stadtrat „schnellstmöglich“ noch in diesem Jahr zur Abstimmung vorlegen – ob das realistisch ist, bleibt abzuwarten.

Bis der Plan beschlossen wird, können Betriebe im Viertel Umbauten und Nutzungsänderungen beantragen. Dies hatte die Stadt jahrelang mit einer so genannten Veränderungssperre verhindert. Diese war jedoch im März ausgelaufen und durfte nicht mehr verlängert werden.

Rundschau abonnieren