Besonders in „den Hotspots“Stadt Köln will Alkoholkonsum verbieten

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Die Zülpicher Straße: Wird es dort ein Alkoholverbot geben?

Köln – Die Stadt Köln will auf den Feiermeilen wie beispielsweise der Zülpicher Straße außerhalb von Bars, Kneipen und Restaurants das Trinken und den Verkauf von Alkohol  verbieten.  Das hat Stadtdirektorin Andrea  Blome angekündigt, um nächtlichen Lärm und aggressives Verhalten  zu verhindern.  Vermutlich soll das in Köln nur an  bestimmten Tage  gelten, noch will sich Blome aber nicht festlegen.

Waffenverbotszonen

165 Hinweistafeln markieren seit Ende Dezember an der Zülpicher Straße und auf den Ringen in Köln die vom Land neu eingerichtete Waffenverbotszone. Auf der Zülpicher  Straße war  im Juli ein  18-Jähriger  erstochen worden.  Eine weitere  Zone gibt es in der Düsseldorfer Altstadt.

Von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens sind dort an Freitag-  und Samstagabenden sowie an Feiertagen und an Karneval Elektroschocker, Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern, Reizgas und Pfefferspray verboten. Die Regelung gilt seit Heiligabend. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis zu 10 000 Euro. Ausgenommen ist die Gastronomie.

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Die Polizei darf in den Verbotszonen anlassunabhängige Personenkontrollen durchführten.  Bisher wurden auf den Kölner Ausgehmeilen aber nur vereinzelte Verstöße registriert. (eb)

Es handelt sich zunächst um einen Vorstoß. Gemeinsam mit der Stadt Düsseldorf will Blome die dafür nötige Gesetzesänderung forcieren. Denn bislang gibt  die  Rechtslage beispielsweise ein Alkoholkonsumverbot nicht her. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte ein solches  für die Duisburger Innenstadt im Jahr 2018 kassiert. Das Gericht begründete  sein Urteil damit, dass Alkoholkonsum  nicht generell die öffentliche  Sicherheit   und Ordnung störe.

Unmittelbare Einführung steht nicht an

Blome sagte der Rundschau: „Den Kommunen müssen – auch rechtliche – Instrumente an die Hand gegeben werden, in bestimmten Stadtgebieten den Verkauf von alkoholischen Getränken oder deren Konsum mit Ausnahme in Bereichen der reglementierten Gastronomie zu untersagen.“ Blome will die mögliche Gesetzesänderung abwarten und nicht vorpreschen, um die Frage erneut gerichtlich klären zu lassen. „Wir machen keine Schau-Verfügung.“ Eine unmittelbare Einführung steht also nicht an.

Für Düsseldorf spricht Oberbürgermeister  Stephan Keller (CDU)  von begrenzten Zeiten, etwa am Wochenende in der Altstadt von 22 Uhr bis früh morgens. Keller, bis 2020 Stadtdirektor in Köln, sagte der Rundschau: „Ich halte das für ein probates Mittel, um die schlimmsten Auswüchse zu verhindern.“ Ob es nur ein  Verkaufs- oder eine Kombination mit einem Konsumverbot gebe, müsse man abwarten.   Konkret geht es um Paragraf 27 des Ordnungsbehördengesetzes.

Die Idee ist nicht neu

Er regelt, welche Verordnungen Behörden erlassen können. Laut Keller richtet sich der Vorstoß an den Düsseldorfer Landtag, der diese Änderung beschließen könnte. Mit der Ermächtigung könnten die Kommunen aktiv werden. Die Idee ist nicht neu, schon 2014 hatte der damalige Kölner Stadtdirektor Guido Kahlen (SPD) ein Alkoholverbot am Brüsseler Platz thematisiert, auch damals war ein Vorstoß  mit Düsseldorf geplant.

In Köln ist es seit Jahren üblich, dass Menschen sich vor allem in den Sommermonaten am „Büdchen“ ein Kölsch holen und abends  auf der Straße oder  auf Plätzen trinken. Die Treffen heißen „Cornern“, abgeleitet vom Treff an der Straßenecke. Das sorgt unter anderem am Brüsseler Platz seit Jahren für Probleme, weil die Anwohner um ihre Nachtruhe gebracht werden.  

„Das Phänomen hat sich etabliert“

Laut Blome hat die Corona-Pandemie samt lange Zeit geschlossener Gastronomie-Betriebe das Problem verschärft, weil mehr Menschen sich draußen treffen. „Ich glaube, das ändert sich auch nach dem Ende der Pandemie nicht. Das Phänomen hat sich etabliert.“  Auf die Frage, um welche Teile der Stadt es geht, sagte sie: „Die Hotspots.“ Dazu zählen die Ringe oder eben die Zülpicher Straße.  

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Während der Pandemie gab es schon Alkoholverbote unter anderem am   Aachener Weiher oder im Zülpicher Viertel – allerdings auf Basis der nur temporär gültigen Corona-Verordnung.

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