Bis zu 3500 Euro pro PrivatpersonKölner Flutopfer können Soforthilfen beantragen

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Symbolbild 

Die NRW-Landesregierung will den Opfern der Flutkatastrophe schnell und unbürokratisch helfen. Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie Landwirte stehen Hilfen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Betroffene Kölner Privatpersonen und Gewerbetreibende können Anträge per E-Mail an soforthilfen@stadt-koeln.de, per Post (Stadt Köln, „Soforthilfe Unwetter“, 50605 Köln) oder persönlich bei jeder Dienststelle stellen.

Die Stadtverwaltung bittet darum, die Anträge per Brief oder per E-Mail zu stellen, aber nicht doppelt. Die Auszahlung der Soforthilfe ist nach Bewilligung per Überweisung oder frühestens ab Donnerstag in bar bei der Stadtkasse im Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln, möglich.

Berechtigte Privatpersonen erhalten 1500 Euro plus 500 Euro je weiteren Bewohner pro Haushalt. Maximal werden für Privathaushalte 3500 Euro ausgezahlt. Betroffene Gewerbetreibende erhalten pauschal 5000 Euro. (EB)

Weitere Informationen und die Antragsformulare unter: www.soforthilfe.koeln

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