Bordell an der GlockengasseSadistischer Zuhälter nach Bluttat verurteilt – 19-Jährige bleibt Pflegefall

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Zuhälter Robert T. (rechts); links sein Anwalt.

Zuhälter Robert T. (rechts); links sein Anwalt.

Köln – Den Worten der Vorsitzenden über die Tat und ihr Resultat war an Deutlichkeit nichts hinzuzufügen: „Er hat ihr alles genommen, was zum Leben gehört.“ Dafür muss ein 36-jähriger Zuhälter achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Wegen einfacher, schwerer und gefährlicher Körperverletzung. Versuchter Totschlag war zwar angeklagt, dem 36-Jährigen aber „nicht zweifelsfrei“ nachweisbar gewesen, so die Richterin.

Dabei bewertete sie die Tat des Angeklagten als „geplantes, sadistisches Vorgehen mit verheerenden Folgen“. Das Opfer, eine zum Tatzeitpunkt 19-jährige Prostituierte, leide an „Siechtum, Lähmung und geistiger Behinderung“ und werde ein Leben lang ein „Schwerstpflegefall“ bleiben, sagte die Richterin.

An den Haaren in die Luft gerissen

In der Nacht vom 30. auf den 31. Juli 2014 war die junge Frau von ihrem Zuhälter geschlagen, gewaltsam geschüttelt und mehrmals an den Haaren in die Luft gerissen worden. Während des Martyriums verlor sie in den frühen Morgenstunden gegen 4.30 Uhr das Bewusstsein. Erst um 11.40 Uhr rief die Ehefrau des Zuhälters, eine Schulfreundin des Opfers, schließlich den Notarzt. Ein Gehirnödem hatte sich gebildet. Eine Verletzung, wie Sanitäter als Zeugen bestätigten, bei der „jede Sekunde kostbar gewesen“ wäre. Im Krankenhaus musste der Frau zur Druckentlastung die Schädeldecke geöffnet werden.

Die Tat in einem Hotelzimmer in der Glockengasse war aber nur der Endpunkt etlicher, unfassbarer Misshandlungen, die die junge Frau erleiden musste. Bereits wenige Monate zuvor – sie lebten noch in Bremerhaven – hatte der 36-Jährige der Frau mit entzündetem Nagellackentferner schwerste Verbrennungen in der Schamgegend zugefügt. Danach war die Frau kaum noch in der Lage als Prostituierte zu arbeiten. Das war der Grund, warum es in der Tatnacht zu der folgenschweren Misshandlung gekommen war: Der Zuhälter war unzufrieden mit dem Verdienst der Frau.

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