BürgerbegehrenInitiative will Rheinenergie zu 100 Prozent Ökostrom verpflichten

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Das Gebäude der Kölner Stadtwerke.

  • Die Initiative organisiert ein Bürgerbegehren, für das 25 000 Unterschriften benötigt werden.
  • Am Samstag geht es los mit einer Auftaktveranstaltung.
  • Zur Begründung führen die Organisatoren an, der Stadtrat habe sich zu den Pariser Umweltzielen bekannt.

Köln – Die „Klimawende Köln“ verfolgt ein Ziel: Bis 2030 soll die Rheinenergie zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien liefern. Der Begriff „liefern“ umfasse den Vertrieb und den Handel von Strom. Als erneuerbare Energien gelten Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse.

Dafür organisiert die Initiative zurzeit ein Bürgerbegehren, für das nach Angaben der Veranstalter 25 000 Unterschriften benötigt werden. Am kommenden Samstag soll mit einer Auftaktveranstaltung auf dem Alter Markt damit begonnen werden, die Unterschriften einzusammeln.

Köln soll jährlich zehn Millionen Tonnen Treibhausgase ausstoßen

Zur Begründung führt die Initiative an, der Stadtrat habe sich zu den Pariser Umweltzielen bekannt und den Klimanotstand ausgerufen – aktuell stoße Köln jedoch jährlich zehn Millionen Tonnen Treibhausgase aus. Den Redebeitrag wird Niklas Höhne bestreiten, Professor an der Universität Wageningen und Leiter des „New Climate Institute“.

Alles zum Thema Rheinenergie

Im Rahmen eines Bürgerbegehrens sind die Gemeinden verpflichtet, eine Kostenschätzung zu erstellen. Die hat die Stadt nun vorgelegt, verweist aber auch gleich darauf, dass sich die finanziellen Auswirkungen zunächst bei der Rheinenergie bemerkbar machen würden. In der Folge bei den Stadtwerken und im dritten Schritt durch ausfallende Ausschüttungen und neue „Zuschussbedarfe“ im städtischen Haushalt.

Es wurde berechnet, mit welchen Kosten im Jahr 2030 zu rechnen wäre

Nach der Kostenschätzung der Verwaltung würden die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt ab dem Jahr 2030 zunächst zwischen 203,9 Millionen Euro und 246,8 Millionen Euro jährlich betragen. Darüber hinaus fielen im Jahr 2030 einmalig 84,4 Millionen Euro für die Abschreibung von Anlagen an. Für die Kostenschätzung wurde eine „zeitpunktbezogene“ Betrachtung gewählt. Es wurde also berechnet, mit welchen Kosten im Jahr 2030 im Vergleich zu einem Szenario ohne Bürgerbegehren zu rechnen wäre.

Über die Konsequenzen eines solchen Entscheides macht man sich seitens der Stadt keine Illusionen: Derlei Entwicklungen „wirken über Jahrzehnte in die Zukunft und machen planerische Annahmen und komplexe Prognosen zur Entwicklung des Energiemarktes erforderlich“, heißt es seitens der Stadt. Man habe deshalb das renommierte „Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie“ beauftragt, den Prozess der Kostenschätzung zu begleiten und „die Methodik und die relevanten Annahmen kritisch zu prüfen“.

Die Mitglieder des Finanzausschusses beraten das Gutachten

Der Finanzausschuss werde in seiner Sitzung am 7. September über die der Kostenschätzung zugrunde liegende Berechnung der Rheinenergie sowie das Gutachten des Instituts informiert.

Bei der Rheinenergie nehme man das Thema „sehr ernst“, halte aber das Bürgerbegehren „für nicht umsetzbar, weil nicht finanzierbar“. Die Mindereinnahmen hätten in der Konsequenz erhebliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Sprecher Adrian Bolz verwies auf die „Roadmap“ der Rheinenergie: Dort ist festgelegt, dass man bis 2040 klimaneutral „liefern“ will – bis 2025 die gesamte Kette von der Förderung und Aufbereitung bis zur Verteilung des Grundwassers, bis 2030 die Stromversorgung der Privat- und kleineren Gewerbekunden und bis 2040 die Gesamtstromversorgung auch größerer Unternehmen.

Bolz verwies außerdem darauf, dass die Wärmeversorgung einer Großstadt wie Köln bis 2030 kaum klimaneutral gewährleistet werden könne – jedenfalls nicht in bezahlbarem Rahmen. Noch seien moderne Kraftwerke wie Niehl II unverzichtbar, die aber auch für „grüne Gase“ und die theoretische Umwandlung überschüssigen Stroms in Gas vorbereitet seien. Sollte allerdings das Bürgerbegehren durchkommen, werde man sich seitens der Stadt daran halten müssen – und die Planungen ganz neu aufstellen.

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Für die Annahme müssen laut Gemeindeordnung bei Städten über 500 000 Einwohnern mindestens drei Prozent unterschreiben – in Köln etwas über 24 000. Maßgeblich ist die Zahl der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl.

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