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Emotionale Debatte in der BVStadt fordert Sanierung von „Haus Fühlingen“

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Das Haus Fühlingen

Das Haus Fühlingen

  • In der Betriebsversammlung wurde emotional über Sinn und Unsinn des Denkmalschutzes debattiert.
  • Indessen ist der Investor aufgefordert, das alte Gebäude endlich zu sanieren.

Chorweiler/Fühlingen – Äußerlich hat sich rund um die ehemalige Villa Oppenheim, vielen als „Haus Fühlingen“ bekannt, seit Jahren nichts geändert. Nichts, außer der Tatsache, dass das denkmalgeschützte Gebäude an der Neusser Landstraße, direkt gegenüber dem Fühlinger See, immer weiter verfällt. In der direkten Nachbarschaft der Bauruine stehen keine weiteren Häuser, denn es handelt sich um ein Landschaftsschutzgebiet.

Denkmalschutz und Landschaftsschutz sind zwei Aspekte, die von Investoren sehr genau bedacht werden müssen – vielleicht liegt es an diesen Rahmenbedingungen, dass das Gebäude und das umliegende Areal zwar schon mehrfach verkauft wurden, bislang jedoch keiner das „Wunder“ hat bewirken können, eine Baugenehmigung zu erhalten. Es herrscht also Stillstand. Oder etwa doch nicht?

Verfahren zur Instandhaltung eingeleitet

In der Verwaltung bewegt sich nun offensichtlich doch etwas. Zumindest ist aktuell ein Verfahren seitens der Stadt angeregt worden, dass aus Denkmalschutzgesichtspunkten zum Ziel hat, die Eigentümerin – also den Investor „German Property Group“ (GPG)  – zur Instandhaltung der ehemaligen Villa aufzufordern.

Die Verwaltung hat nun als ersten Schritt im Rahmen des angestoßenen Verfahrens die GPG aufgefordert, den mauerwerksprengenden Pflanzenbewuchs zu beseitigen. Auch soll der Pflanzenbewuchs in angemessenem Abstand rund um das Gebäude entfernt werden. Weiterhin soll ein Substanzschutz bewirkt werden – hinter diesem Begriff verbirgt sich eine denkmalgerechte Mauerwerkssanierung und eine Sicherung des Gebäudes vor substanzmindernden Witterungseinflüssen. Es soll auch eine Dachreparatur oder alternativ eine Einhausung vorgenommen und ein Einreichungstermin für einen abgestimmten, denkmalgerechten Bauantrag benannt werden.

Des Weiteren, so die Auskunft des städtischen Presseamtes, ist zur Einschätzung des aktuellen substanziellen Zustandes des Denkmals ein gemeinsamer Ortstermin der Verwaltung mit Vertretern des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) – zuständiges Amt für Denkmalpflege im Rheinland – vorgesehen. Diese Erkenntnisse sollen dann in die Gesamtbetrachtung einfließen. Über das Ergebnis wird die Bezirksvertretung Chorweiler nach verwaltungsinterner Abstimmung informiert, allerdings kann derzeit nicht gesagt werden, wann dies sein wird. Also bewegt sich hinsichtlich einer Instandsetzung der ehemaligen Villa zunächst einmal doch nichts.

BV diskutiert über Denkmalschutz der Villa

Auch in der letzten Sitzung der Bezirksvertreter stand das Thema auf der Agenda, da die kommunalen Politiker nach dem Sachstand gefragt hatten – wie schon häufiger in den vergangenen Jahren. Zuletzt hatte Eike Danke (parteilos) die Frage gestellt, ob der Denkmalschutz aufgehoben werden kann: „Wenn der Denkmalschutz jetzt aufgehoben wird, kann das Beispiel Schule machen“, gab Wolfgang Kleinjans (Grüne) zu bedenken. „Klar, es ist schade, wenn es kein Denkmal mehr ist, aber vielleicht passiert dann da mal endlich etwas“, entgegnete Danke. „Ohne Denkmalschutz wäre der Erhalt vielleicht finanzierbar“, stimmte Marc André Urmetzer (FDP) ein. „Ich glaube nicht, dass das Haus saniert wird, wenn der Denkmalschutz aufgehoben wird“, konterte Kleinjans. „Wenn das Haus abgerissen wird, kann man wenigstens die Grünfläche nutzen“, bemerkte Friedhelm Ottenberg (SPD). Und Thomas Welter (Ratsmitglied, CDU) ließ die Frage festhalten, ob das Haus in einer Landschaftsschutzzone liege.

Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner stellte abschließend fest, dass die Villa bis jetzt unter Denkmalschutz stehe und gab dann zu bedenken: „Wenn man diesen aufhebt, könnten in Zukunft weitere Investoren Häuser kaufen, die unter Denkmalschutz stehen, diese dann verfallen lassen und erst mit der Sanierung anfangen, wenn der Schutz aufgehoben wird.“

Bürgeramtsleiter Engelbert Rummel schlug vor, man könne der Verwaltung ja die Frage stellen, ob man das Gelände anders bebauen könnte, wenn es nicht mehr unter Denkmalschutz stünde.

Abschließend diskutierten die Politiker noch über die Frage, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht habe, sollte es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages kommen. Eine ganze Reihe von Beschlüssen wurden gefasst: So solle die Bezirksvertretung vor einer Aufhebung des Denkmalschutzes entsprechend informiert werden, auch solle diese Aufhebung nur bei Zustimmung seitens des Stadtteilparlaments erfolgen dürfen. Zudem möchte man wissen, welche Möglichkeiten nach einem eventuellen Abriss des Gebäudes bestehen, und man möchte über die landschaftsschutzrechtlichen Vorschriften rund um das Gebäude Haus Fühlingen unterrichtet werden, so der Wunsch der Bezirkspolitiker.

Investor hält an seinen Plänen fest

Und der Investor? Die German Property Group bestätigt, dass vor Kurzem seitens des Denkmalamtes Auflagen an sie gestellt wurden. Man arbeite aktuell daran, diese Auflagen zu prüfen und im Anschluss – bei Erforderlichkeit – auch zu erfüllen. „Der von uns beauftragte Architekt arbeitet nach wie vor an der Planung des Wohnbau-Projekts (siehe Kasten) und steht in Kontakt mit den zuständigen Ämtern. Wir rechnen nach jetzigem Stand damit, den Bauantrag in Kürze einzureichen“, so die Sprecherin der GPG, Monika Schröder.

Details zur Geschichte und Inhabern des „Hauses Fühlingen“

Seit Jahren kritisieren Anwohner und Politiker den zunehmenden Verfall des ehemaligen Gutshofs an der Neusser Straße aus dem Jahr 1880. Erster Besitzer war der Bankierssohn Eduard Freiherr von Oppenheim, aus seiner Zeit stammt noch der Name „Villa Oppenheim“.

Einst gab es auf dem Grundstück eine Parkanlage, Stallungen, eine eigene Pferderennbahn und weitere Wohngebäude. Freiherr von Oppenheim verkaufte 1907 das gesamte Areal. Danach wechselte das Haus mehrfach den Besitzer, zwischenzeitlich gehörte es auch der Stadt. Es verfiel zusehends.

2004 veräußerte die Stadt das Gelände unter Sanierungs-Auflagen an einen ersten Privat-Investor, der dort bis zu 33 Wohnungen errichten wollte. 2009 scheiterten diese Pläne jedoch. 2012 stieg dann der jetzige Investor, die German Property Group (GPG), ein – damals noch unter dem Firmennamen „Dolphin Capital“, beziehungsweise von 2014 bis März 2019 unter dem Namen „Dolphin Trust“. Die GPG plant seit 2014 den Bau von 34 Eigentumswohnungen der gehobenen Ausstattung. Daraus wurde bisher nichts.

Unter dem Namen „Gutshof am See“ will der jetzige Eigentümer, die Dolphin Capital GmbH aus der Nähe von Hannover, die Wohnungen auf dem Gelände der einstigen „Villa Oppenheim“ errichten. Die Wohnungen sollen zwischen 40 und 165 Quadratmeter groß werden, auch Tiefgaragenplätze sind geplant. Baubeginn sollte eigentlich Herbst 2014 sein. (jtb)

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