Corona in KölnStadt kommt mit Eintreiben der Bußgelder nur langsam voran

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Das Ordnungsamt Köln bei einer Patrouille

Köln – Auf den ersten Blick steht Köln im Vergleich mit anderen Städten nicht besonders gut da. Von März 2020 bis Mai 2021 registrierte der Ordnungsdienst 26 237 Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnungen, 3878 Bußgeldbescheide wurden verschickt. Eingegangen sind im städtischen Säckel bislang aber nur knapp 400.000 Euro von insgesamt 927 000 Euro aus dem „Anforderungssoll“, wie sich das im schönsten Amtsdeutsch nennt.

In anderen Kommunen in NRW landete da in der Zwischenzeit schon deutlich mehr Geld in den städtischen Töpfen. Spitzenreiter in dieser Hinsicht dürfte Essen sein, das von April 2020 bis April 2021 über eine Million Euro Bußgelder bei 3600 Verstößen eingetrieben hat. Verzichtet Köln also auf Einnahmen aus den Corona-Verstößen?

Rechtssicherheit muss hergestellt werden

Nein, sagt Stadtsprecher Robert Baumanns. Jede Kommune hat ihr eigenes Kämmerer-System. In Köln ist es so geregelt, dass die vom Ordnungsamt registrierten Verstöße als Bericht an die Bußgeldstelle weitergeleitet werden. Die muss dann die Bescheide ausstellen. Bevor sie das allerdings machen kann, müssen sie zunächst geprüft und die Rechtssicherheit der Bußgelder festgestellt werden, um zu verhindern, dass durch eventuelle Verfahrens- oder Formfehler der Bescheid nichtig wird. Sonst wäre der ganze Aufwand wieder für die Katz’. Und dann kann immer noch Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt oder Klage eingereicht werden, was wohl auch getan wird, nicht immer mit Aussicht auf viel Erfolg. Aber es schiebt eben den Zahlungstermin weiter hinaus. Einfach nicht zu bezahlen ist übrigens eine denkbar schlechte Lösung, denn wenn das Verfahren einmal läuft, gibt es auch kein Zurück mehr.

Die „restlichen“ Bußgeldbescheide – immerhin noch über 22.000 bis Ende Mai – würden „sukzessive abgearbeitet“, so die Stadt. Dazu kommen natürlich die Verwarngelder, die direkt eingezogen werden. Rechnet man die bisher ausgestellten Bescheide und deren „Anforderungssoll“ auf einen Durchschnittswert von 239 Euro hoch, könnte sich die Stadt rein theoretisch auf etwa 6,3 Millionen Euro in den nächsten zwei Jahren freuen. So lange läuft nämlich die Verjährungsfrist. Wer im Mai 2021 bei einem Verstoß erwischt wurde, kann noch bis Mai 2023 herangezogen werden.

Es gibt also keinen Grund, sich zu früh zu freuen, nur weil das Knöllchen nicht sofort gekommen ist. Und wenig Grund zur Häme der Stadt gegenüber.

Stadt will ausstehende Beträge eintreiben

Auch wenn bislang im Vergleich wenig Gelder eingegangen sind – die Stadt hat durchaus die Möglichkeit, die ausstehenden Bußgelder noch einzutreiben und wird dies nach Behördenangaben auch tun.

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Die Sätze werden durch den Bußgeldkatalog des Landes bestimmt. Die Allgemeinverfügungen der Städte aber können sich unterscheiden. Köln ging hier in den vergangenen Monaten teilweise deutlich über die Corona-Schutzverordnungen des Landes hinaus, was auch zu mehr Bußgeldbescheiden geführt haben dürfte. In NRW reicht die Spanne von 50 Euro für das Ignorieren der Maskenpflicht im öffentlichen Raum über 150 Euro im öffentlichen Nahverkehr bis 4500 Euro für gewerbliche Verstöße. Außerdem werden Wiederholungsfälle deutlich strenger geahndet.

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