Corona-Lage in KölnStadt Köln sieht Klärungsbedarf bei Umsetzung der Impfpflicht

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Köln – Das Kölner Gesundheitsamt sieht nach der Veröffentlichung des Fahrplans für mögliche Arbeitsverbote von Ungeimpften in Pflegeberufen noch offene Fragen. „Im ersten Erlass sind die genauen Modalitäten der einzelnen Melde- und Handlungsschritte noch nicht endgültig geklärt“, sagte Gesundheitsdezernent Harald Rau auf Anfrage der Rundschau. So fehlen beispielsweise konkrete Kriterien für den „Ermessensentscheid“ der Gesundheitsämter. „Ich gehe davon aus, dass wir auch in den noch offenen Fragen in dieser Woche weitere Klärungen erzielen werden“, sagte Rau weiter.

Gesundheitsministerium gibt Details bekannt

Wie berichtet hatte das Düsseldorfer Gesundheitsministerium Details für die einrichtungsbezogene Impfpflicht veröffentlicht. Klar ist: Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen müssen von ihren Beschäftigten bis zum 15. März Nachweise über die vollständige Impfung oder eine Genesung (maximal 90 Tage zurückliegend) verlangen. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, müssen die Arbeitgeber dies bis spätestens 31. März an das örtliche Gesundheitsamt melden. Die Ämter können Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängen.

Großer Ermessensspielraum für die Gesundheitsämter

Andernfalls besteht für die Behörde die Möglichkeit, der betroffenen Person zu untersagen, die Räumlichkeiten der jeweiligen Einrichtung zu betreten oder dort tätig zu werden. Dafür haben sie bis zum 15. Juni Zeit. Diese Frist hatte das Land verlängert. Im Text des Ministeriums heißt es dazu: „Bei der Entscheidung darüber (...) sind sowohl personenbezogene Aspekte (zum Beispiel die Art der Tätigkeit) als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen zu berücksichtigen.“ Damit bleibt ein großer Ermessensspielraum für die Gesundheitsämter. Die Stadt Köln sieht Bedarf zur Konkretisierung. Dezernent Rau sagte: „Ich hoffe und gehe davon aus, dass in den nächsten Tagen und Wochen noch viele nicht hinreichend immunisierte Mitarbeitende der Einrichtungen die Chance einer Impfung wahrnehmen werden.“ Nach derzeitigen, noch unvollständigen Rückmeldungen, sei eine Impfquote sowohl in den Kliniken als auch den Heimen von rund 95 Prozent zu vermuten.

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Wenn ein Mitarbeiter per Attest nachweisen kann, dass er von der Impfpflicht befreit ist, wird dies durch das Gesundheitsamt überprüft. Rau rechnet nur mit wenigen Fällen dieser Art. Möglich ist theoretisch auch, dass eine Einrichtung die „Unabkömmlichkeit“ eines Mitarbeiters nachweist. Nämlich dann, wenn der Ausfall der Arbeitskraft die Einrichtung und deren Versorgungsauftrag und damit die Bewohner gefährden würde.

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