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Die Welle rollt losE-Scooter-Anbieter stehen in Köln in den Startlöchern

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E-Tretroller

Symbolfoto

  • Was macht dann die Stadtverwaltung mit den E-Scooter-Verleihern? Und was darf man nun eigentlich damit machen?
  • Wir geben einen Überblick

Köln – Die Experten prophezeien den deutschen Städten eine Welle von E-Scootern, wenn die elektrischen Tretroller erst einmal gesetzlich zugelassen sind. Leihfirmen stünden schon in den Startlöchern. Die Zulassung ist gemachte Sache. Der Bundesrat hat kürzlich dem Gesetzesentwurf des Verkehrsministeriums zugestimmt. Noch in diesem Sommer soll er in Kraft treten. Und in der Tat: Auf Köln rollt die Welle schon zu. „Bisher haben elf Unternehmen der Verwaltung gegenüber Interesse bekundet, E-Scooter in Köln anbieten zu wollen“, sagt Stadtsprecher Jürgen Müllenberg.

Elf, das ist eine stattliche Zahl. Zum Vergleich: Es gibt in Köln drei Anbieter von Leihrädern: KVB-Rad, Ford-Bike und Mobike. Und der Markt scheint damit zurzeit gesättigt zu sein. Doch Müllenberg beruhigt: „Unter den elf sind auch Unternehmen, die nur einmal nachgefragt und sich dann nicht mehr gemeldet haben.“ Überhaupt: „Verbindliche Aussagen über eine Betriebsaufnahme liegen derzeit nicht vor.“

Der ADAC und der E-Roller

Grundsätzlich sieht der ADAC in den E-Scootern eine Chance. „Für den letzten Kilometer zur Arbeit könne sie eine attraktive Alternative sein“, sagt Roman Suthold, Verkehrsexperte beim ADAC Nordrhein. Es gibt aber auch Kritiker dieser These, die sagen, gerade auf diesem letzten Kilometer würden zumeist Fußgänger auf den Roller umsteigen, oder auch Bus und Bahnfahrer, die volle Fahrzeuge meiden. Fürs Klima sei damit nichts gewonnen.

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Konfliktpunkte auf Straßen und Radwegen mit den Elektroflitzern befürchtet auch Suthold. „Wir brauchen mehr Miteinander und Rücksichtnahme von allen Verkehrsteilnehmern. Defensives Fahren ist nicht uncool. Es erhöht die Sicherheit.“

Was macht dann die Stadtverwaltung mit den E-Scooter-Verleihern? Sie führt mit ihnen Gespräche, in der Hoffnung, dass sie sich auf eine Vereinbarung einlassen. Dabei geht es um die gleichen Absprachen, die schon mit den Leihradunternehmen getroffen wurden: Die Stadt soll nicht mit Leihfahrzeugen überschüttet werden. Wie bei den Rädern, so auch bei den Rollern: In der Altstadt möchte die Verwaltung keine Anhäufung sehen. Weder dürfen die Firmen dort ihre Fahrzeuge in Gruppen aufstellen. Noch dürfen die Kunden die Roller nach der Nutzung dort wieder abstellen.

Dürfen? Das ist der Punkt. Eine wirkliche Handhabe hat die Stadt nicht. Der öffentliche Raum steht allen Menschen frei zur Verfügung, so sie ihn beispielsweise nicht für Werbezwecke nutzen wollen. Die Verwaltung ist auf das Entgegenkommen der Leihfirmen angewiesen. Die Erfahrung mit den Leihradanbietern hat gezeigt, dass sie damit durchaus rechnen dürfen. Nachdem vor allem Anbieter aus Asien europäische Städte mit Rädern geflutet hatten und die Branche dadurch in der Öffentlichkeit einen schlechten Ruf hatte, gab es ein Umdenken. So haben auch schon die großen Anbieter von E-Scootern nach dem Beschluss des Bundestages bekundet, kooperativ mit den Städten zusammenarbeiten zu wollen.

„Das wird eng“

Der Beschluss beinhaltete auch, dass die Roller nicht wie ursprünglich vorgesehen auf Bürgersteigen zugelassen werden. Dort sollten die Scooter fahren dürfen, die langsamer als zwölf Stundenkilometer sind. Die müssen auf den Radweg. Ein Beschluss, den Christoph Schmidt vom ADFC Köln kritisch sieht. „Das wird eng“, sagt er vor allem im Hinblick auf die älteren, schmalen Radwege in Köln. Vor dem endgültigen Inkrafttreten des Gesetzes sei die Lage noch schwer einzuschätzen.

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Schmidt befürchtet aber Konfliktpunkte, zumal zwölf Stundenkilometer für Radfahrer keine hohe Geschwindigkeit ist. Seine Forderungen angesichts der herannahenden E-Scooter: „Die alten Radwege müssen in ihrer Breite verdoppelt werden. Dort wo immer noch Radwegenutzungspflicht herrscht, muss sie endlich aufgehoben werden, damit Radfahrer auf die Straße ausweichen können.“

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