Eltern aus Köln-Nippes klagenGanze Schulklasse muss am letzten Schultag in Quarantäne

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Symbolbild

Köln – Für eine komplette Grundschulklasse aus Nippes haben die Ferien mit einer 14-tägigen Quarantäne begonnen. Nach dem Positivtest eines Mitschülers einer 2. Klasse an der Maternus-Grundschule hatte das Gesundheitsamt die Maßnahme per Ordnungsverfügung angeordnet. Klagen von Schülern, vertreten durch ihre Eltern, vor dem Verwaltungsgericht wurden am Donnerstag in Eilbeschlüssen zurückgewiesen. Die Maßnahme sei „rechtmäßig“, stellte das Gericht fest. Geplante Urlaubsreisen der betroffenen Familien müssen somit ins Wasser fallen oder auf die Zeit nach dem 14. Juli verschoben werden – bis dahin ist die Quarantäne angeordnet und kann auch nicht durch Freitesten früher beendet werden.

Infektion mit Deltavariante

Auf Nachfrage der Rundschau bestätigte eine Sprecherin der Stadt die Quarantäne-Verordnung. Da es sich um eine Infektion mit der besonders ansteckenden Delta-Variante handelte, seien wegen „unüberschaubarer Nahkontakte“ alle Kinder, die zwischen dem 28. und 30. Juni die Klasse besucht hatten, als „enge Kontaktpersonen“ eingestuft worden.

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Vor Gericht hatten die Kläger die Quarantäne als unverhältnismäßig beanstandet und angeführt, dass alle Nachtestungen negativ ausgefallen seien. Das Gericht orientierte sich bei seiner Entscheidung aber an der weitgehend „unaufklärbaren Kontaktsituation“ der Kinder. Daher sei es zulässig, alle Schüler der Klasse als gefährdete „enge Kontaktpersonen“ einzustufen. Dies stehe auch im Einklang mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Angesichts der besonderen Gefährdung gerade auch ungeimpfter Schulkinder sei die Quarantäne für die ganze Klasse als präventiver Infektionsschutz rechtmäßig. Eine „Freitestung“ biete demgegenüber keinen gleichwertigen Schutz, hieß es in der Mitteilung weiter. (bks)

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