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Er drohte ihm, den Finger abzusägenProzess beginnt erst acht Jahre nach der Anklage

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Symbolbild

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Köln – Die Anklage, die Staatsanwältin Stephanie Kerkering am Freitag in Saal 27 des Landgerichts verlas, war im doppelten Sinne bemerkenswert: Zum einen wegen der darin geschilderten Taten, die zwei Männern (41 und 45) vorgeworfen werden. Die hätten auch aus einem Mafia-Film stammen können.

Zum anderen, weil die Anklage seit mehr als acht Jahren in der Geschäftsstelle der 13. Großen Strafkammer Staub ansetzte. Der Grund für die rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens lautet wie immer in solchen Fällen: Die Kammer war jahrelang überlastet und die Angeklagten saßen nicht in Untersuchungshaft. Verfahren mit inhaftierten Angeklagten haben grundsätzlich Vorrang.

Deal wegen der langen Verfahrensdauer

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vor, einen Immobilienunternehmer aus Bottrop entführt und in ein Café in Vingst verbracht zu haben. Dort wurde der Mann wegen angeblich nicht gezahlter Schulden massiv unter Druck gesetzt. Zunächst wurde ihm ein Essen als „Henkersmahlzeit“ serviert.

Anschließend soll der Geschädigte in einem Hinterzimmer auf einem Stuhl sitzend zusammengeschlagen worden sein. Mit einer Säge wurde dann gedroht, ihn „zu zersägen“. Um den Drohungen weiteren Nachdruck zu verleihen, wurde eine Hand fixiert und gedroht ihm einen Finger abzusägen, was aber schließlich nicht in die Tat umgesetzt wurde. Stattdessen hieß es, man werde den Immobilienhändler von Italienern erschießen oder ihn von einem Pitbull zerfleischen lassen, falls er die geforderten 20.000 Euro nicht zurückzahle. Ein Geschäftspartner des gequälten Mannes, der bei der Misshandlung dabei gewesen sein soll, soll dann für den Geschädigten gebürgt haben. Daraufhin so, die Anklage, hätten die Erpresser von dem Immobilienhändler abgelassen.

Wegen der langen Verfahrensdauer kam es nun zwischen den Prozessparteien zu einem Verständigungsgespräch. Demnach kann der 41-Jährige nach einem umfänglichen Geständnis und unter Einbeziehung einer vorherigen Strafe mit einer Strafe zwischen zwei Jahren und zwei Jahren und drei Monate rechnen. Der 45-Jährige könnte mit 12 bis 15 Monaten auf Bewährung davonkommen.

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