Ex-Richter passte auf40-Jähriger sprach im Kölner Schwimmbad Jungen an

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Das professionelle Auge eines ehemaligen Richters brachte einen 40 Jahre alten Mann erneut wegen sexuellen Kindesmissbrauchs auf die Anklagebank. Der 40-Jährige ist derzeit wegen sexuellen Missbrauchs eines damals achtjährigen Jungen im Juni 2017 angeklagt. Weil der 40-Jährige Wiederholungstäter ist, steht in dem Verfahren vor der 2. Großen Strafkammer am Landgericht unter Vorsitz von Christoph Kaufmann eine Sicherungsverwahrung im Raum.

Im Januar 2019 war ein früherer Richter im Agrippabad und beobachtete den 40-Jährigen, wie er Kontakt zu einem Jungen im Grundschulalter knüpfen wollte. „Das ist dann von dem ehemaligen Kollegen zur Anzeige gebracht worden“, weil diesem „das Ganze komisch vorkam“, sagte Kaufmann. Die Polizei rückte daraufhin am 24. Januar 2019 zur Durchsuchung der WG in Buchheim an, in der der Angeklagte lebte. Die Beamten wurden fündig, fanden einen USB-Stick mit einer kinderpornografischen Aufnahme.

Angeklagter drehte Kinderporno selbst

Dass es sich dabei um eine vom Angeklagten selbstgefertigte handelte, die den Missbrauch des Achtjährigen darstellte, weswegen er nun vor Gericht steht, räumte der Angeklagte später selbst ein. Er nannte auch den Namen des Jungen. Hätte der Angeklagte die Identität nicht preisgegeben, man wüsste wohl bis heute nicht, wer da missbraucht wurde, erklärte Verteidiger René Gülpen im Gespräch mit der Rundschau am Rande des Prozesses.

2007 hatte der 40-Jährige erstmals Jungen missbraucht und war dafür zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Ab 2011 lebte er dann in Köln und befand sich in einer Gruppentherapie. Dennoch wurde er 2015 rückfällig und wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Im August 2017 wurde der Angeklagte dann aus der Therapie ausgeschlossen. Es gab Hinweise, dass er Gruppenmitgliedern Kinderpornografie angeboten hatte. Der Prozess wird fortgesetzt. (bks)

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels war der Ex-Richter namentlich genannt worden. Der Name war falsch. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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