Ex-Tengelmann-ChefKarl-Erivan Haub drei Jahre nach Verschwinden für tot erklärt

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Gut drei Jahre nach seinem Verschwinden in den Schweizer Alpen hat das Kölner Amtsgericht den Milliardär Karl-Erivan Haub für tot erklärt.

Köln – Drei Jahre nach seinem Verschwinden hat das Kölner Amtsgericht Karl-Erivan Haub für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes sei mit Beschluss vom heutigen Tag  der 7. April 2018, 24 Uhr festgestellt worden, teilte das Gericht mit. Der damalige Tengelmann-Chef Haub, der zuletzt in Köln gewohnt hatte,  verschwand auf einer allein unternommenen Skitour in den Schweizer Alpen und wurde seitdem vermisst.

Die Todeserklärung begründe die gesetzliche Vermutung, dass der Verschollene in dem im Beschluss festgestellten Zeitpunkt gestorben ist, so das Gericht. „Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen sind auf Grund der vorgenommenen Ermittlungen und der beigebrachten Unterlagen für erwiesen erachtet worden“, heißt es im Beschluss.   

Brüder und Frau hatten den Antrag gestellt

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Rechtskraft tritt ein mit ungenutztem Ablauf der Beschwerdefrist oder mit Rechtskraft der Entscheidung des Beschwerdegerichts. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat und beginnt am Ende des Tages der ersten öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.

"Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen sind auf Grund der vorgenommenen Ermittlungen und der beigebrachten Unterlagen für erwiesen erachtet worden", heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Zur Akte vorgetragene anderslautende Meinungen fußten auf Möglichkeiten, Vermutungen und nicht prüfbaren Unterlagen, heißt es weiter. „Sie waren nicht ausreichend, die ernstlichen Zweifel am Fortleben des Verschollenen zu beseitigen“, so das Gericht.

Das Verschwinden von Hauf hatte einen Familienstreit im Konzern ausgelöst, zu dem unter anderem der Textil-Discounter Kik und die Baumarktkette Obi gehören. Die alleinige Geschäfte übernommen hat Haubs jüngerer Bruder Christian. Den Antrag, Karl-Erivan Haub für tot zu erklären, hatten zunächst seine Brüder und die Familienunternehmen gestellt. Später war ihm auch die Ehefrau des Verschollenen beigetreten.

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