Fall WiddersdorfEhepaar filmt Polizei – Richter lehnt Anklage ab

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Das Landgericht in Köln

Köln – Eine von der Polizei in Widdersdorf aufgelöste Geburtstagsfeier und aufgezeichnete Handyvideos führen derzeit zu einem juristischen Streit zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft. Einem ZDF-Reporter und seiner Ehefrau wurden von der Kölner Staatsanwaltschaft die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vorgeworfen. Es geht darum, dass beide Dienstgespräche der Polizisten am Einsatzort im Juni 2019 mit ihren Handys aufgenommen haben. Die Telefone wurde beschlagnahmt und ausgewertet. Die Anklagebehörde will das Paar vor Gericht sehen – doch das Kölner Amtsgericht lehnt die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Es ist ein seltener Vorgang, dass die Anklage vom zuständigen Richter abgelehnt wird.

Gericht: „Es war kein geschlossener Zuhörerkreis“

In dem aktuellen Fall sieht die Kammer keinen strafrechtlichen Verstoß und lehnt eine Verhandlung „aus rechtlichen Gründen“ ab. Die von dem Ehepaar aufgezeichneten Gespräche von den Einsatzkräften fanden laut Gericht auf der Straße vor der Tür des Hauses statt. „Es war kein abgeschlossener Zuhörerkreis“, erklärt Gerichtssprecher Wolfgang Schorn gegenüber der Rundschau. Nachbarn und andere Personen hätten das Gespräch mithören können. Daher habe der zuständige Richter keine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes erkannt.

Zu dem Polizeieinsatz war es gekommen, weil sich Zeugen über den Lärm auf der Geburtstagsparty beschwert hatten. Unter dem Einsatzstichwort „Ruhestörung“ fuhren die Kräfte nach Widdersdorf und machten sich ein Bild von der Lage. Im Bericht der Polizeipressestelle hieß es später: „Die eingesetzten Beamten ermahnten die Veranstalter mehrfach zur Ruhe. Da die Gäste dieser Aufforderung nicht nachkamen, lösten die Polizisten die Party auf“. Nach der Auflösung sei es dann zu tumultartigen Szenen und auch zum Filmen der Gespräche gekommen. Die Beamten hätten betont, dass das Paar mit ihren Telefonen die Gespräche nicht filmen solle, dennoch sei dies geschehen.

Die Staatsanwaltschaft ist hingegen mit dem Beschluss des Amtsgerichtes kein Hauptverfahren zu eröffnen, nicht einverstanden. „Die Entscheidung des Amtsgerichtes ist für uns nicht überzeugend“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Die Behörde habe „sofort“ eine Beschwerde beim Landgericht eingereicht. „Die Akten sind schon auf dem Weg“. Wann es zu einer Entscheidung des Landgerichtes kommt, ist unklar.

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