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Filmhaus„Chance für Neuanfang soll genutzt werden“

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Nach dem Heimfall geht das Kölner Filmhaus an der Maybachstraße wieder an die Stadt über. Sie will das Gebäude ausschreiben. (Foto: Gauger)

Nach dem Heimfall geht das Kölner Filmhaus an der Maybachstraße wieder an die Stadt über. Sie will das Gebäude ausschreiben. (Foto: Gauger)

Köln – Nachdem der Trägerverein des Kölner Filmhauses zahlungsunfähig ist und die Stadt per Dringlichkeitsentscheidung den so genannten „Heimfall“ der Immobilie an der Maybachstraße beschlossen hat, will die neu gegründete Filmhaus Köln gGmbH den Seminarbetrieb sowie nach Möglichkeit auch den Technikbereich übernehmen. Der amtierende Vorstand übte nach dem Scheitern seiner Bemühungen um eine Neuaufstellung des Hauses gestern scharfe Kritik an der vorherigen Geschäftsführung.

„Der neu gewählte Vorstand fand das Haus in einem optisch, organisatorisch und verwaltungstechnisch desolaten Zustand vor,“ schreibt der Vorstand in einer Presseerklärung. Peter Klas, bis zum 28. September als Geschäftsführer tätig, weist die Vorwürfe entschieden zurück. Seine Pläne zur Rettung des Filmhauses, die er schon mit entscheidenden Stellen abgestimmt habe, seien lediglich am Widerstand des Vereins gescheitert. Der habe „kurz vor zwölf im Hauruckverfahren“ einen neuen Vorstand bestimmt, der nicht bereit gewesen sei, das zukunftsfähige Sanierungskonzept mitzutragen.

Den Gläubigern werde nun eine Frist gesetzt, um ihre Forderungen anzumelden, sagte Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigoll von der Insolvenzverwaltung Dr. Ringstmeier & Kollegen. Bei der Gesamthöhe der Verbindlichkeiten werde es maßgeblich darauf ankommen, ob Stadt und Land Fördermittel in Höhe von rund 900 000 Euro zurückverlangten. Rigoll ging gestern davon aus, dass das Gericht das Insolvenzverfahren inzwischen eröffnet hat – ein offizieller Beschluss lag ihr bis zum Nachmittag nicht vor.

Gleichwohl prüfe der Insolvenzverwalter bereits, ob der gGmbH zumindest vorläufig die Fortführung des Seminarbetriebs übertragen werden könne. „Wir möchten die damit verbundenen Arbeitsplätze retten“, so Rigoll. Zu den Aussichten, der gGmbH auch den Technikbereich zu übertragen, mochte sie sich nicht äußern. Die technische Ausstattung ist Teil der Insolvenzmasse.

Mit Ausübung des „Heimfalls“ fällt das Erbbaurecht an die Stadt zurück. Ob das Vorhaben gelinge, der gGmbH Aufgabenbereiche des Vereins zu übertragen, hänge auch davon ab, ob und zu welchen Konditionen sie die Räume an der Maybachstraße mieten könne, sagt Manfred Ganswindt vom neuen Filmhaus-Vorstand.

„Sicher ist, dass das Aus- und Weiterbildungsgeschäft – so es denn weitergeführt werden soll – neu aufgebaut werden müsste“, schreibt die Kulturverwaltung in der städtischen Dringlichkeitsentscheidung. Sie spricht sich dafür aus, „dass die Chance eines auf die Filmkunst bezogenen Neuanfangs (...) genutzt werden sollte“. Mit dem zeitlichen Vorlauf einer Ausschreibung der Immobilie zur Nutzung oder zum Erwerb entsprechend den förderrechtlichen Bedingungen sei die Chance eines unbelasteten Neuanfangs gegeben.

Der Standort zwischen Hansaring und Mediapark dürfe nicht „einer dieser kölntypischen jahrelangen Leerstände bleiben“, fordert Stephan Brüggenthies, Vorsitzender des Filmbüros NRW. „Gerade im Bereich des Films gibt es inzwischen viel zu wenige öffentliche Orte für die Kölner.“

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