Gefährliche Körperverletzung im AmtAngeklagter Kölner Polizist bedauert Tat

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Der Tatort am Sudermannplatz

Der Tatort am Sudermanplatz 

Köln – In einer persönlichen Erklärung hat ein wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagter Polizist (46) am Mittwoch sein Bedauern über die schweren Verletzungen des Geschädigten (22) zum Ausdruck gebracht. „Dass er so schwer verletzt wurde, das habe ich nicht gewollt. Diese schweren Verletzungen tun mit sehr leid“, sagte der Angeklagte.

Dennoch ließ er  keinen Zweifel daran, dass er aus seiner Sicht sachgerecht gehandelt habe, als er im Juli 2019 in einem Getränkemarkt am Sudermanplatz im Agnesviertel auf den per Haftbefehl gesuchten und flüchtigen  damals 19-Jährigen geschossen hatte. „Dass ich Sie an der Flucht hindern wollte“, sagte der Angeklagte an den Nebenkläger gerichtet, „dazu stehe ich. Dass Sie aber so schwer verletzt wurden, das wollte ich nicht. Und das tut mir leid, wahrlich leid.“ Der Nebenkläger erwiderte, dass er „grundsätzlich“ Entschuldigungen immer annehme. In diesem Fall habe er aber den Eindruck, dass die Entschuldigung „nicht von Herzen komme. Darum nehme ich die Entschuldigung nicht an“, sagte der 22-Jährige.

Von drei Schüssen getroffen

Der Mann war von drei Schüssen des Angeklagten, der laut Anklage fünf Mal geschossen haben soll, getroffen worden. In ihrem am Mittwoch erstatteten Gutachten ging Rechtsmediziner Dr. Thomas Kamphausen davon aus, dass der 22-Jährige zuerst an Nacken und Flanke getroffen worden war. Völlig untypisch für die von der Polizei verwendeten „Deformationsgeschosse“, die eigentlich stecken bleiben sollen, habe es sich um Durchschüsse gehandelt. Mit beiden Treffern, so Kamphausen weiter, hätte der Geschädigte „noch bis zum Abend weiterlaufen“ können. Wichtige Gefäße oder Organe seien nicht verletzt worden. „Das ist ja das Interessante an diesem Fall, dass bei der Verwendung von sehr potenter Munition wenig passiert ist“, sagte Kamphausen. Erst der letzte Treffer habe mit der Zertrümmerung des Oberschenkelknochens die Wirkung erzielt, die der Schütze beabsichtigte.  „Das Bein war nicht mehr belastbar, ein Weiterlaufen unmöglich“, sagte der Mediziner. Der Prozess wird fortgesetzt.

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