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Richter urteiltKölner Luftreinhalteplan rechtswidrig – baldige Fahrverbote möglich

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Fahrverbote Symbol

Die Dieselfahrverbote sind vom Tisch.

Köln/Münster – Der Luftreinhalteplan für die Rhein-Metropole Köln ist nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster rechtswidrig. Nach derzeitigem Stand müssten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um eine zügigere Einhaltung der Grenzwerte für die Luftverschmutzung zu erreichen, urteilte das Gericht am Donnerstag.

OVG in Münster gibt Umwelthilfe recht

Damit sei allerdings nicht entschieden, dass auf jeden Fall eine Fahrverbotszone eingerichtet werden müsse. Bloße streckenbezogene Fahrverbote könnten unter Umständen genügen (Az. 8 A 4775/18). Hintergrund ist, dass in Köln an verschiedenen Messstellen die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid von im Jahresmittel 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten werden. Hiergegen hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt und im vergangenen November vom Verwaltungsgericht Köln Recht bekommen.

Das Verwaltungsgericht entschied damals, dass in der gesamten grünen Umweltzone der Millionenstadt Fahrverbote eingeführt werden müssten. Dagegen ging die NRW-Landesregierung in Berufung und legte außerdem einen neuen Luftreinhalteplan vor, der die Luftqualität ohne Fahrverbote entscheidend verbessern soll. Das OVG in Münster gab der Umwelthilfe allerdings nun Recht in der Auffassung, dass der bisherige Luftreinhalteplan unzureichend sei. Um an den Messstellen Clevischer Ring, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt eine „zügige“ Grenzwerteinhaltung zu erreichen, müssten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.

Fahrverbote für neuen Luftreinhalteplan prüfen

Welche konkreten Straßenabschnitte dafür gesperrt und welche Fahrzeuge von den Fahrverboten ausgenommen werden sollten, müsse die Bezirksregierung Köln prüfen und festlegen. Nach den bisherigen Prognosen und Messwerten seien für die vier Messstellen keine anderen Maßnahmen als die Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge ersichtlich, um den geltenden Grenzwert für Stickstoffdioxid „zumindest im Jahr 2020 einzuhalten“, erklärte das OVG. Für die übrigen Messstellen in Köln erscheine es nach derzeitigem Stand hingegen „nicht zwingend geboten, auch dort Fahrverbote anzuordnen“. erklärte das OVG. Zudem müssten Fahrverbote „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verhältnismäßig sein“.

Deshalb sollten im neuen Luftreinhalteplan für Köln zunächst streckenbezogene Fahrverbote geprüft werden - unter Berücksichtigung der Folgen durch den dadurch entstehenden Ausweichverkehr und möglicher Ausnahmen etwa für Handwerker, Anwohner und nachgerüstete Fahrzeuge. Zugleich betonte das Gericht, dass die Kölner Bezirksregierung im Luftreinhalteplan auch für den Fall vorsorgen müsse, dass sich Prognosen für eine Luftverbesserung nicht bewahrheiteten.

Landesregierung bekommt Chance, sich vorzubereiten

Auch abseits der vier besonders betroffenen Stellen müsse der Plan deshalb auf einer zweiten Stufe zusätzliche Maßnahmen wie etwa Fahrverbote beinhalten. Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ des Falls ließ das OVG die Möglichkeit zur Revision zu, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden müsste.

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Die Umwelthilfe begrüßte das Urteil. „Heute ist ein guter Tag für saubere Luft“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Landesregierung müsse nach der zweiten juristischen Niederlage ihren Bürgern nun „reinen Wein einschenken und rechtzeitig mitteilen, dass Dieselfahrverbote kommen werden“. Nur so werde ihnen die Chance gegeben, „sich rechtzeitig vorzubereiten und gegenüber den Dieselkonzernen eine schnelle Hardware-Nachrüstung durchzusetzen“.

„Wir stehen erst am Anfang der Mobilitätswende“

Resch forderte die Automobilindustrie auf, sich noch während der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) zu verpflichten, die nun von Fahrverboten bedrohten Diesel-Pkw auf eigene Kosten nachzurüsten. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol betonte, hunderttausende Pendler sowie tausende Handwerker seien darauf angewiesen, mit dem Auto zur Arbeit zu kommen. Nachrüstsets müssten jetzt schnell auf den Markt kommen. Im Zweifel solle der Staat bei der Vorfinanzierung der Entwicklungskosten helfen.

Dass selbst in einer Millionenstadt wie Köln mit seinem dichten ÖPNV-Angebot viele Menschen häufig ihr Auto nutzten, zeige zudem, „dass wir erst am Anfang der Mobilitätswende stehen“, erklärte Bartol. Nötig sei ein massiver Ausbau von Bus und Bahn, gerade im Umland der Städte. (afp)

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