Gerichtsverfahren KVB FahrerDie Verteidigung plädiert auf Schuldunfähigkeit

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Die Straßenbahn der Linie 18 war auf eine stehende Bahn vor ihr aufgefahren.

Köln – Im Verfahren gegen den KVB-Fahrer, der Im März 2018 alkoholisierte auf eine Bahn an der Haltestelle Eifelwall auffuhr, plädiert die Verteidigung auf Schuldunfähigkeit. Laut Verteidigung wusste die KVB von der Alkoholkrankheit des Mannes. An dem Tag des Unfalls, bei dem 44 Personen verletzt wurden, habe die Frau des Fahrers sogar noch bei der KVB angerufen und gewarnt, ihr Mann habe einen schweren Rückfall. Doch keiner habe eingegriffen. Der Fahrer konnte die Linie 18 ungehindert weiter steuern. Die Verteidigung geht davon aus, dass der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls sogar an die drei Promille Alkohol im Blut hatte und damit nicht mehr schuldfähig war. Noch am späteren Abend des Unfalls wurde ein Alkoholwert von 2.4 Promille gemessen.

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