GrundschulenFür einen kurzen Schulweg in Köln gibt es keine Garantie

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt (1)

Grundschulkinder üben den Schulweg.

  • Angesichts steigender Schülerzahlen kommt es vor, dass weder der Erstwunsch, noch der Zweitwunsch berücksichtigt werden kann.
  • Die Schülerzahlen steigen weiter.
  • Im Einzelfall könnte es also sein, dass ein Kind abgelehnt wird, das direkt neben der Schule wohnt.

Köln – Kurze Beine, kurze Wege. So lautet ein zentraler Grundsatz, wenn es darum geht, an welcher Schule Erstklässler eingeschult werden. „Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule (...)“, heißt es in Paragraph 46, Schulgesetz NRW.

Doch diesen Anspruch kann die wachsende Stadt Köln nicht immer erfüllen. Angesichts steigender Schülerzahlen kommt es vor, dass weder der Erstwunsch, noch der Zweitwunsch berücksichtigt werden kann. Voriges Jahr betraf dies 97 Erstklässler in Köln. 50 Eltern reichten Widerspruch ein, Klagen gab es keine.

Das Phänomen könnte sich verstärken

Bei den bis Freitag möglichen Anmeldungen für das Schuljahr 2020/21 könnte sich das Phänomen verstärken. Denn die Schülerzahlen steigen weiter. Für 2020/21 rechnet das Schulamt mit 10 100 Erstklässlern, 2018/19 waren es 9504.

Die Sorge, dass ihre Tochter oder ihr Sohn künftig auf dem Weg zur Schule womöglich weite Strecken zurücklegen und eine mehrspurige Straße überqueren muss, treibt viele Eltern um . Solche Befürchtungen werden dadurch verstärkt, dass viele das Anmeldeverfahren als intransparent und nicht nachvollziehbar empfinden – zumal die Schulen bei der Platzvergabe unterschiedliche Kriterien anwenden.

Bei den Eltern geht die Angst um

So schilderte eine Mutter aus Nippes der Rundschau, dass sie und andere Eltern nach den Info-Veranstaltungen der Grundschulen Gellertstraße und Steinbergerstraße völlig verunsichert waren. „Wir haben Angst, dass unsere Kinder weder in der einen noch in der anderen Schule einen Platz bekommen, obwohl wir ganz in der Nähe wohnen.“

Wie das Schulamt auf Anfrage bestätigte, „kommt es in der Praxis zu unterschiedlichen Auswahlverfahren“, weil die Schulleiter selbst festlegen dürfen, welche der gesetzlich vorgegebenen Kriterien sie anwenden. Zwar müssen die Schulen immer vorrangig jene Kinder aufnehmen, für die diese Schule die nächstgelegene ist.

Jetzt entscheidet das Los

Da es in stark wachsenden Vierteln wie Nippes jedoch inzwischen weit mehr Kinder als Plätze gibt, ist die Länge des Schulwegs nicht unbedingt maßgeblich. Während die Schule Gellertstraße laut Schulamt unter den vorliegenden Anmeldungen „die individuelle Schulweglänge“ ermittelt und daraus „eine Rangfolge der aufzunehmenden Kinder“ bildet, wendet die Schule Steinbergerstraße das Losverfahren an. Unter allen Kindern, für die diese Schule die nächstgelegene ist, wird per Los ermittelt, wer aufgenommen wird und wer nicht.

Um ein gleichmäßiges Verhältnis von Mädchen und Jungen zu erhalten, werden diese getrennt gelost. Im Einzelfall könnte es also sein, dass ein Kind abgelehnt wird, das direkt neben der Schule wohnt. 

Rundschau abonnieren