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Helmut P.„König der Ausbrecher“ in Köln auf freiem Fuß

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Landgericht Amtsgericht

Das Land- und Amtsgericht in Köln an der Luxemburger Straße.

Der „Ausbrecherkönig“ Helmut P. (67) ist auf freiem Fuß. Allerdings auf Geheiß des Landgerichts, das den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben hat. Grund für die Untersuchungshaft des 67-Jährigen war Verdunkelungsgefahr. Er war 1974 und 1993 bei Verhandlungen aus dem Kölner Landgericht geflohen. P., der wegen seiner Statur und seinem Geburtsort auch „Stier von Wanne-Eickel“ genannt wird, steht seit November wegen Betrugs, Bedrohung, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung sowie Urkundenfälschung vor Gericht. Er soll 180 000 Euro von einem belgischen Geschäftsmann erpresst haben. Am ersten Prozesstag hatte P. die Taten abgestritten. Ferner soll der 67-Jährige einer 27 Jahre jüngeren Frau nachgestellt und sie bedroht sowie gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen haben. Ein Urteil wird im Februar erwartet. (bks)

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