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Illegaler Böller bei FC-SpielStaatsanwaltschaft fordert mehr als drei Jahre Gefängnis

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In Bomberjacke erschien der Böllerwerfer vor Gericht.

In Bomberjacke erschien der Böllerwerfer vor Gericht.

Köln – Es war ein ohrenbetäubender Knall, der in der 83. Spielminute die Zuschauer des Rhein-Derbys im September 2019 zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach erschütterte. 22 Menschen, darunter zahlreiche Pressevertreter und Ordner, zu deren Füßen der in Deutschland illegale Böller der Marke „Gorilla Bomb“ detoniert war, wurden verletzt. Sie erlitten Knalltraumata, Hörverluste und Schocks. Zehn leiden bis heute an teils gravierenden Folgen.

Ein ähnlich harter Schlag wie der Knall für die Opfer dürfte am Dienstag die Strafforderung der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und drei Monaten Gefängnis für den Angeklagten (35) gewesen sein. In seinem Plädoyer betonte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn vor allem die „besondere Gemeingefährlichkeit“ der Tat, die gegen einen minder schweren Fall spreche, wie ihn die Kammer bei der Öffnung in Betracht gezogen hatte.

Staatsanwaltschaft verurteilt Selbstmitleid des Angeklagten 

Willuhns Schlussvortrag geriet zu einer Art Scherbengericht über den Angeklagten. Er habe weder die Wahrheit über die Umstände, wie es zur Tat gekommen sei, gesagt, noch habe er mit seinen Entschuldigungen bei den Opfern überzeugen können. Die Krone habe dem Ganzen aber das Selbstmitleid des Angeklagten aufgesetzt: „Wer sich hier hinsetzt und sich bemitleidet, dass er nun nicht mehr unbelastet Silvester feiern kann, das ist schon ein starkes Stück“, sagte der Oberstaatsanwalt.

Er unterstützte ausdrücklich die Forderungen zweier besonders geschädigter Nebenkläger nach Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 4000 Euro im einen und mindestens 5000 Euro im anderen Fall. Auch die weiteren Anklagevorwürfe – das Zeigen eines Hitlergrußes am Rande einer Demonstration am Hauptbahnhof im Oktober 2018 sowie eine Körperverletzung in Ehrenfeld im August 2020 mit anschließender Beleidigung von Polizeibeamten – sah die Staatsanwaltschaft als erfüllt an.

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Verteidigerin Birgit Lietz räumte ein, dass der Derby-Tag „kein Prachttag“ des Angeklagten gewesen sei. Die verhaltenen Entschuldigungen bei den Geschädigten erklärte sie mit der „verschlossenen Persönlichkeit“ ihres Mandanten. Zudem habe der 35-Jährige nicht gewusst, wie gefährlich und laut der Böller sein würde. Lietz stellte keinen konkreten Strafantrag, sondern bat um ein mildes Urteil. Das soll am Donnerstag gesprochen werden.

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