Abo

Justiz in NRWKeine Maskenpflicht in Gerichtsgebäuden

Lesezeit 2 Minuten
Maskenpflicht

Symbolbild

  • Im Gericht gibt es keine Maskenpflicht.
  • „Die Entscheidung bezüglich der Maskenpflicht beruht auf einem Erlass des NRW-Justizministeriums“, erklärt dazu Landgerichtssprecher Professor Jan Orth.
  • Nicht wenige wundern sich über diese Maßnahmen.

Köln – Auf den Gängen des Land- und Amtsgerichtes fällt auf: So viele fremde Menschen ohne Maske sah man in geschlossenen Räumen zuletzt vor Beginn der Pandemie. Im Zuschauerbereich der Säle ist zwar auf den Stühlen markiert, wo man sitzen darf, damit Abstände eingehalten werden. In kleineren Räumen trennen auch Plexiglasscheiben die einzelnen Prozessbeteiligten notdürftig voneinander. Aber der Unterschied zum Alltag in Geschäften, Gastronomiebetrieben und selbst in Kirchen, wo das Tragen von Masken vorgeschrieben ist, sofern man nicht gerade am Platz sitzt, ist doch deutlich. Eine Maskenpflicht gibt es im Gericht nicht.

Nun können Angeklagte und Zeugen, die eine Ladung erhalten, sich nicht aussuchen, ob sie kommen: Sie sind zum Erscheinen verpflichtet. Hinzu kommt, dass man auch im Gerichtsgebäude Wege zurücklegt, bevor man seinen Platz erreicht hat. Müsste nicht vor diesem Hintergrund erst recht gelten, was andernorts zum Schutz der Allgemeinheit längst Alltag ist?

Keine einheitliche Anordnung

„Die Entscheidung bezüglich der Maskenpflicht beruht auf einem Erlass des NRW-Justizministeriums“, erklärt dazu Landgerichtssprecher Professor Jan Orth. Das Gericht begnügt sich daher mit der Empfehlung, freiwillig eine Maske zu tragen. Dazu bestätigt Ralf Herrenbrück, Sprecher des NRW-Justizministeriums: „Tatsächlich hat das Ministerium der Justiz die Gerichte und Behörden seines Geschäftsbereichs per Erlass gebeten, von der Anordnung einer Maskenpflicht in den Dienstgebäuden abzusehen.“ Zuvor habe es uneinheitliche Regelungen gegeben, die auf Unverständnis gestoßen seien: „Vor diesem Hintergrund hat sich das Ministerium der Justiz entschlossen, im Interesse einer einheitlichen Handhabung von der Anordnung einer Pflicht zum Tragen einer Maske abzusehen.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Einen Flickenteppich an Lösungen gibt es trotzdem, sagt eine Anwältin, die in Köln und den umliegenden Städten unterwegs ist: Mitunter mache der Direktor eines Gerichtes von seinem Hausrecht Gebrauch, eine Maskenpflicht anzuordnen. Manches sei auch paradox. So erhielt sie etwa vom Verwaltungsgericht Köln vier Wochen vor einem dortigen Termin die Aufforderung, umgehend eine Corona-Selbstauskunft einzureichen: „Das macht ja mit so viel Vorlauf gar keinen Sinn!“ Und wie schätzt das Gesundheitsamt das Infektionsrisiko ein, wenn im Gericht auf die Maskenpflicht verzichtet wird? Von der Stadt kommt zu dieser Frage nur der Hinweis, man könne sich bei der Bezirksregierung beschweren. Eine medizinische Einordnung der Situation bleibt offen.

Rundschau abonnieren