Kampf gegen Airbnb und Co.Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Satzung

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Beliebt: Das Severinsviertel gehört wie die gesamte Südstadt zu den häufigsten Orten für illegal vermietete Wohnungen.

Beliebt: Das Severinsviertel gehört wie die gesamte Südstadt zu den häufigsten Orten für illegal vermietete Wohnungen.

  • Die Stadt will im Kampf gegen die illegale Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen zukünftig das höchstmögliche Bußgeld von 50 000 Euro pro Wohnung verhängen.
  • Was sagt die Satzung darüber hinaus? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie bei uns.

Köln – Die Stadt will im Kampf gegen die illegale Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen zukünftig das höchstmögliche Bußgeld von 50 000 Euro pro Wohnung verhängen. In den vergangenen fünf Jahren hat sie die kurzzeitige gewerbliche Vermietung – unter anderem über das Übernachtungsportal „Airbnb“ oder „Wimdu“ – mit 2000 bis 10 000 Euro geahndet. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum verschärft die Stadt nun ihre Strafen?

Weil auf dem umkämpften Wohnungsmarkt schätzungsweise rund 7000 Wohnungen fehlen, die Private kurzzeitig als Feriendomizil vermieten. Am Donnerstag beispielsweise war ein Zimmer in zentraler Lage für 38 Euro pro Nacht zu bekommen, häufig sind sie deutlich günstiger als die klassischen Hotels. Ein florierendes Gewerbe hat sich entwickelt, teils sind ganze Häuser als Ferienappartements vermietet (wir berichteten). Wohnungsamtsleiter Josef Ludwig sagte: „Der Gewinn beträgt das Fünf- bis Sechsfache gegenüber der klassischen Miete.“ Eine Meldepflicht existiert nicht, deshalb liegen exakte Zahlen nicht vor. Vor fünf Jahren waren es rund 3000. Besonders beliebt sind die Südstadt, Nippes, Ehrenfeld, Deutz und die Altstadt.

Was ist erlaubt, was ist verboten?

Seit 1. Juli 2014 gilt die neu eingeführte Wohnraumschutzsatzung, die Stadt kann seither eine andere Nutzung verhindern. Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn mehr als die Hälfte einer Wohnung gewerblich als Ferienwohnung vermietet wird – und zwar dauerhaft. Ludwig sagte: „Die Menschen mit Rollkoffer, die am Wochenende einfallen und nachts Krach machen: Dieses Problem müssen wir verhindern.“ Aber: Vermietet jemand während seines Urlaubs sein Zimmer, darf er das. Es liegt ebenfalls eine Zweckentfremdung vor, wenn eine Wohnung länger als drei Monate leer steht oder durch Abbruch beseitigt wird, ohne Ersatz zu schaffen.

Was soll sich im Regelwerk jetzt ändern?

Die Satzung läuft im Juni aus, deshalb legt die Verwaltung die neue Version vor. Der Rat soll vor der Sommerpause darüber entscheiden, damit sie am 1. Juli 2019 aktiv ist. Im Kern hat sie nur zwei wesentliche Neuerungen. Erstens: Zusätzlich zu Mietwohnungen soll sie zukünftig alle Wohnungen schützen, auch Eigenheime und Eigentumswohnungen. Und zweitens: Wer ein Haus abbricht und neuen Wohnraum baut, muss sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Der Zusatz ist neu.

Was ist mit den vermieteten Wohnungen vor 2014?

Sie dürfen weiter straffrei vermietet werden, die Satzung greift nicht rückwirkend. Von den 7000 betroffenen Wohnungen sind also nicht alle illegal vermietet. Die Stadt kann nicht sagen, wie viele es sind.

Was sind die Strafen für illegales Vermieten?

Dabei ist die Stadt an Landesrecht gebunden, es deckelt die Strafen bei 50 000 Euro pro Wohnung, in Hamburg und Berlin sind es je 500 000 Euro. In der Praxis ahndete die Verwaltung Verstöße aber bisher nur mit Bußgeldern von 2000 bis 10 000 Euro – aus Sorge, die Richter könnten höhere Strafen als unverhältnismäßig abweisen. Sozialdezernent Harald Rau sagte: „Wir wollen uns noch stärker an die 50 000 Euro herantasten, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen.“ 2000 Euro musste laut Ludwig etwa ein einzelner Vermieter zahlen, 10 000 Euro eine Firma, die viele Wohnungen vermietet, Wiederholungstäter ist und „der Stadt auf der Nase rumtanzt“. Wehrt sich ein Vermieter gegen die Klage und unterliegt, bekommt laut Ludwig übrigens das Land das Geld. Akzeptiert er sie, erhält die Stadt das Bußgeld.

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Wie ahndet die Stadt Verstöße?

Sie rüstet zumindest personell auf, nachdem sie noch vergangenes Jahr nur mit vier Sachbearbeitern und zwei Ermittlern unterwegs war. Jetzt sind es neun Sachbearbeiter, fünf Ermittler, eine Juristin und die neue Chefin Corinna Gaudszun. Seit 2014 hat die zuständige Abteilung mehr als 1500 Wohnungen untersucht und 510 000 Euro Bußgeld verhängt, 400 Verfahren laufen noch. In 333 Fällen gab es den Verdacht auf einen ungenehmigten Leerstand, mittlerweile sind in 40 Fällen die Wohnungen wieder bewohnt – eine Quote von zwölf Prozent. Bei den Ferienunterkünften ermittelte die Stadt in 578 Fällen, 69 davon sind nun wieder als Wohnung genutzt – ebenfalls nur zwölf Prozent. Laut Stadt laufen die Ermittlungen entweder noch oder aber sie fallen beispielsweise unter den Bestandsschutz vor Mitte 2014.

Wie wird die Stadt auf die Fälle aufmerksam?

Am meisten durch Hinweise aus der Bevölkerung, mehr als 85 Prozent sind laut Gaudszun berechtigt. Oder sie kommt durch eigene Ermittlungen darauf. Die Verwaltung startet nun auch eine Aufklärungskampagne unter dem Motto „Zum Wohnen gebaut – Wohnungen sind keine Touristenunterkünfte.“

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