Keine Beweise für SexualdeliktVerfahren gegen Kölner SPD-Politiker eingestellt

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Der Rat der Stadt Köln

Köln – Im Fall des SPD-Kommunalpolitikers, den eine junge Frau im Sommer 2019 wegen eines Sexualdelikts angezeigt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Auch das Verfahren gegen die Anzeigenstellerin wegen falscher Verdächtigung wurde beendet.

„Beide Verfahren sind am 20. Januar mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. „In beiden Verfahren war die Beweislage für eine Anklageerhebung nicht ausreichend“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer der Rundschau.

Junge Frau zeigte Kölner SPD-Ratsmitglied wegen sexueller Übergriffe an

Die junge Frau hatte das SPD-Ratsmitglied im Juli 2019 wegen sexueller Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung angezeigt. Dabei soll sie sich auf Vorgänge bezogen haben, die mehr als ein Jahr zurücklagen. Der Anwalt des Beschuldigten hatte die Vorwürfe als falsch zurückgewiesen.

Der Fall hatte die SPD-Ratsfraktion und die Partei monatelang beschäftigt und gespalten. SPD-Fraktionschef Christian Joisten hatte am 12. Juli 2019 von der Anzeige berichtet und erklärt, das betreffende Fraktionsmitglied lasse seine Ämter und Funktionen in der SPD bis auf Weiteres ruhen. An erster Stelle stehe, dass die Angelegenheit schnellstmöglich aufgeklärt werde.

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Einige Wochen später starteten die Kölner Jusos eine „Aktionswoche gegen sexualisierte Gewalt“. Zu diesem Zeitpunkt nahm der SPD-Politiker bereits wieder an Ratssitzungen teil. Die Jusos warfen dem SPD-Partei- und Fraktionsvorstand mangelnde Unterstützung für die Anzeigenstellerin vor. Sie drohten sogar damit, den Wahlkampf für die Kommunalwahl im September 2020 zu boykottieren.

Anfang Oktober 2019 kam es zu einer überraschenden Wende. Die Staatsanwaltschaft nahm ein Verfahren gegen die junge Frau wegen falscher Verdächtigung auf – nicht aufgrund einer Gegenanzeige des Beschuldigten oder anderer Personen, sondern weil die Ermittlungen Anlass dazu gaben. Die Wohnung der Frau wurde durchsucht, ihr Mobiltelefon sichergestellt, die Handydaten ausgewertet. Hinreichende Beweise für Straftaten förderten die Ermittlungen schließlich jedoch nicht zu Tage.

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