Kinderpornos als Ausweg aus Krise?Architekt führt seltsame Begründung für Tat an

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Das Landgericht in Köln

Köln – Acht Monate Freiheitsstrafe wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie lautete jetzt das Urteil des Amtsgerichts gegen einen 42 Jahre alten Mann. Da der Architekt ein strafrechtlich unbeschriebenes Blatt war, setzte das Gericht die Strafe zur Bewährung aus. Zwischen Dezember 2016 und Juni 2017 hatte der Mann 102 Bilder und 24 Videos aus dem Internet heruntergeladen und auf seinem Notebook und Festplatten gespeichert. Ferner hatte er eine Aufnahme an einen unbekannten User weiterverschickt. Im Vergleich zu anderen Fällen mutet die Menge der Daten eher gering an, doch die Inhalte waren äußerst abstoßend.

Unter den Bildern: Darstellungen von diversen Missbrauchshandlungen. Als die Staatsanwältin sich die Bilder und Screenshots am Richterpult während der Beweisaufnahme anschauen musste, sagte sie sarkastisch in Richtung des Angeklagten: „Das wird irgendwie nicht schöner, je öfter ich mir das angucken muss.“ Auch die Vorsitzende schien von den Aufnahmen sehr berührt und schüttelte mehrmals beim Durchblättern des Beweisordners ungläubig mit dem Kopf.

Der Tod des Vaters als Auslöser

Der Architekt räumte die Taten ein und bedauerte seinen Fehltritt. Die Erklärung, wie es dazu gekommen war, hatte allerdings was Abenteuerliches: Er habe nach dem Tod seines Vaters 2016 in einer psychologischen und emotionalen Krise gesteckt und nach Gesprächspartnern auf Chatplattformen im Internet gesucht. Dabei landete er unter anderem bei „Chatstep“. Das Portal steht seit Jahren im Verdacht, dass dort Kinderpornografie geteilt wird.

Der 42-Jährige gab an, er habe in den Chats seine „negativen Gefühle einfach loswerden“ wollen. „Mir fällt es schwer, nachzuvollziehen, wie man von der Trauer über den Tod des Vaters in Kinderporno-Chats landet und dann Bilder herunterlädt und mit anderen teilt“, sagte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung.

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