Einsturz des Kölner StadtarchivsGutachter müssen am Waidmarkt tiefer graben

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Der Tag des Staatsanwalts: Torsten Elschenbroich (r.) forderte drei Bewährungsstrafen und einen Freispruch.

Der Tag des Staatsanwalts: Torsten Elschenbroich (r.) forderte drei Bewährungsstrafen und einen Freispruch.

Köln – Am Waidmarkt muss der Boden, auf dem das eingestürzte Stadtarchiv stand, weiter untersucht werden. Die 5. Zivilkammer am Landgericht hat nach Informationen der Rundschau einen neuen Auftrag an Professor Hans-Georg Kempfert erteilt. Er muss nun in weit mehr als 30 Metern Tiefe die natürliche Kohleschicht unter dem Waidmarkt untersuchen.

Dabei geht es, wie die Rundschau weiter erfuhr, nicht nur um eine vierwöchige Schnelluntersuchung, wie sie im Strafprozess von der Verteidigung der Bauleiter angeboten wurde, sondern um eine umfangreiche Untersuchung. Es soll geklärt werden, ob die Kohleschicht intakt ist. Wie lange das dauern und die Sanierung der U-Bahn-Baustelle aufgehalten wird, kann noch nicht abgeschätzt werden.

Firmen beauftragten Untersuchungen

Vor allem die am Bau der Nord-Süd-Stadtbahn beteiligten Firmen hatten die neuen Untersuchungen beantragt. Sie vertreten weiterhin die Auffassung, dass der Auslöser des Einsturzes im Boden unter der Kohleschicht zu suchen ist. Der Boden ist immer Risiko des Bauherren. Der gerade zu Ende gehende Strafprozess kommt indes ohne diese Untersuchungen aus. Die 10. Große Strafkammer hat sie ausdrücklich abgelehnt. Wie die Staatsanwaltschaft hält sie die „Alternativtheorie“ des Hydrologieprofessors Matthias Pulsfort für widerlegt. Die Strafkammer folgt Professor Kempfert, der im Strafprozess eine eindeutig geklärte Einsturzursache vermeldete.

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Dr. Wolf Schiller, Verteidiger eines der beiden angeklagten Bauleiter, bezeichnete gestern die Ablehnung einer weiteren Untersuchung im Strafprozess als „Rechtsfehler“. Nur weil Kempfert die lockeren Erdschichten nicht gefunden habe, die es laut Pulsfort geben müsste, sei nicht zu schließen, dass es sie nicht gebe.

Die vier Verteidiger der beiden Bauleiter plädierten gestern auf Freispruch. Die umfangreichen Dokumentations-, Kontroll- und Informationspflichten die Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich in seinem Plädoyer beschrieb, gebe es nicht und seien Realitätsfremd. Elschenbroich, so Anwältin Anne Wehnert, habe ihrem Mandanten „auf Teufel komm raus etwas Strafwürdiges andichten wollen“. Dabei habe der Mandant auf Baggerfahrer und Polier vertrauen dürfen. Anwältin Dr. Barbara Livonius: Bei der Staatsanwaltschaft habe sich „in über neun Jahren angestauter Zorn entladen“.

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