Fahrverbote in Köln und BonnDie wichtigsten Fragen und Antworten zum Diesel-Urteil

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Auto vor Dom 0911

Symbolbild

  • Welche Verbote sind vorgesehen, wie kamen die Richter zu dem Urteil und die wichtigste Frage: Wie geht es nun weiter? Wir beantworten alle Fragen.

Köln – Zur Urteilsverkündigung ist Kölns Verkehrsdezernentin Andrea Blome lieber gar nicht mehr erschienen. Ihr reichte schon, was sie sich in der vorhergehenden Verhandlung anhören musste. Und sollte die Stadt Bonn gedacht haben, sie käme mit einem blauen Auge davon, so hatte sie sich damit gründlich getäuscht. Das Verwaltungsgericht in Köln hat am Donnerstag beide Stadtverwaltungen dazu verurteilt, umfangreiche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einzuführen.

Welche Verbote sind für Köln vorgesehen?

In Köln soll es ab 1. April 2019 eine Dieselfahrverbotszone geben, die sich an der jetzigen Umweltzone orientiert (siehe Karte). In sie dürfen dann nur noch Dieselfahrzeuge einfahren, die die Kriterien der Euro-Schadstoffklassen 5 und 6 erfüllen. Damit nicht genug: Für den 1. September 2019 hat das Gericht die verhängte Maßnahme nochmals verschärft. Dann soll diese Zone nur noch mit Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse 6 befahrbar sein.

Mit welchen Verboten muss Bonn rechnen?

In Bonn sind die die beiden Straßen Reuterstraße und Belderberg (siehe Karte) betroffen. Auf der Straße Belderberg sollen ab dem 1. April nur noch Dieselfahrzeuge fahren dürfen, die die Euro-Schadstoffklassen 5 und 6 erfüllen. Auf der stark befahrenen Einfallsstrecke Reuterstraße sollen es ebenfalls ab dem 1. April nur noch Dieselfahrzeuge mit der Schadstoffklasse 6 sein. Allerdings ließ der Vorsitzende Richter der 13. Kammer des Kölner Verwaltungsgerichtes für den Belderberg einen kleinen Hoffnungsschimmer durchscheinen. 16 Buslinien nutzen diese Strecke. Würden die auf diesen Linien fahrenden Busse, wie im zurzeit offengelegten Luftreinhaltungsplan der Stadt Bonn vorgesehen, mit modernen Filtern nachgerüstet, könnte das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge hinfällig werden.

Wer hat die beiden Städte verklagt, und warum?

Verklagt wurden Bonn und Köln und damit die beiden involvierten Aufsichtsbehörden Bezirksregierung und Landesumweltministerium von der Deutschen Umwelthilfe. Der Grund ist, dass in beiden Städten seit Jahren vor allem der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten wurden. In Köln beispielsweise liegt dieser Wert am Clevischen Ring in Mülheim seit rund neun Jahren im Jahresmittel bei rund 60 Mikrogramm pro Kubikmeter.

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Warum hat der Richter so hart geurteilt?

Es ist vor allem der lange Zeitraum von neun Jahren, in dem in Köln die Grenzwerte überschritten werden, der dem Vorsitzenden Richter Michael Huschens bitter aufstößt. „Je länger dieser Zeitraum ist, desto härter sind die Einschnitte“, sagte er mehrfach während der Verhandlung. Im Falle Kölns missfiel ihm zudem, dass bis heute nicht die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aus dem Jahr 2012 vorliegt. Immer noch würden Untersuchungsergebnisse dazu fehlen, wie sich bei Fahrverboten auf einzelnen Straßen Ausweichverkehre auf die Luftreinhaltung auswirken. Stattdessen hätten ihn aber die Anwälte von Stadt und Bezirksregierung bis in die Abendstunden des Vortages mit Schriftsätzen „bombardiert“. „Neuigkeitswert hatte aber keiner davon.“ Zwar hat Bonn einen aktuellen Luftreinhalteplan. Allerdings gefällt Richter Huschens daran nicht, dass streckenbezogene Dieselfahrverbote gar nicht erst in Betracht gezogen würden.

Wie haben die Städte versucht, Fahrverbote abzuwenden?

Bonn argumentierte unter anderem damit, dass auf der Reuterstraße Fahrverbote schlichtweg undenkbar seien, weil die Reuterstraße die wichtigste Einfallsstraße der Stadt sei. Köln argumentierte, dass Fahrverbote in der Millionenstadt mit einem starken Dienstleistungssektor und großer Wirkung in die Region hinein nicht verhältnismäßig seien. Auf die Frage des Richters, warum denn die Ergebnisse des Gutachtens zu den Ausweichverkehren nicht vorliegen, argumentierte die Kölner Stadtverwaltung mit Vergabefristen. Kölns Verkehrsdezernentin Andrea Blome warnte, Fahrverbote würden nur dazu führen, dass sich der Verkehr in der Stadt anders verteilt. Die Anwälte der Bezirksregierung spielten vor allem auf Zeit: „Wir sind auf dem richtigen Weg aber wir befinden uns noch in einem Prozess.“

Geht es wirklich schon am 1. April los?

Nein. Für die Landesregierung sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser bereits, dass dieses Urteil nicht die Verhältnismäßigkeit wahre. Man werde „natürlich“ in die Berufung gehen. Das Verwaltungsgericht war die erste Instanz. Zweite Instanz ist das Oberverwaltungsgericht in Münster. Letzte Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Den Weg durch diese Instanzen sind schon die Städte Düsseldorf und Stuttgart gegangen, nachdem sie von der Deutschen Umwelthilfe in gleicher Sache verklagt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Fall geurteilt, dass Fahrverbote zulässig sind, um die von der Europäischen Union vorgeschriebenen Grenzwerte zur Luftreinhaltung einzuhalten. Allerdings müsse eben die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Bonn und Köln sehen die durch das Urteil in Köln massiv verletzt. Zehntausende Dieselfahrzeughalter und Berufspendler seien durch die Fahrverbote betroffen. 

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