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Über 1000 Videos gefundenKölner muss wegen Kinderpornos für dreieinhalb Jahre in Haft

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Kölner Amtsgericht Archiv 190719

Das Kölner Amtsgericht.

Köln – Über eine Viertelstunde dauerte die Verlesung der Vorwürfe. Die Wiedergabe der darin genannten Details der kinderpornografischen Bild- und Videoinhalte verbietet sich. Insgesamt besaß der Angeklagte auf verschiedenen Datenträgern knapp 20 000 Bilder und annähernd 1000 Videos, auf denen Mädchen und Jungs vom Säuglings- bis zum Teenageralter schwersten sexuellen Missbräuchen ausgesetzt waren.

Zudem war der Mann auch wegen Herstellung von Kinderpornografie sowie schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Vor Gericht legte der Arbeitslose ein umfassendes Geständnis ab. Er wurde vom Amtsgericht zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Mann hatte sich unter anderem in Videochaträumen angemeldet, in denen Mädchen im Alter von sechs bis zwölf Jahren auf Zuruf der Chatteilnehmer sexuelle Handlungen an sich vornahmen. Dabei masturbierte der Angeklagte, filmte sich und die Mädchen und fügte die so erstellten Videos seiner Sammlung hinzu. In der aktuellen Fassung von Paragraf 176 Strafgesetzbuch, müssen Täter, um an Kindern schweren sexuellen Missbrauch zu verüben, nicht mehr persönlich Hand anlegen.

Für „sexuellen Missbrauch neuerer Form“, so Amtsrichter Rolf Krebber, „reicht es, per Kommunikationsmedien auf Kinder einzureden, sexuelle Handlungen vorzunehmen“. Erstmals auffällig geworden wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie war der 38-Jährige 2002, verurteilt 2004. Eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung bekam er damals vom Amtsgericht Köln. Seither, so Amtsrichter Rolf Krebber, zögen sich solche Straftaten „wie ein roter Faden seit nahezu 20 Jahren“ durch das Leben des Angeklagten.

Neue Taten haben eine „neue Qualität“

Weitere Verurteilungen folgten schließlich auch noch in den Jahren 2009 und 2015. Die Bewährungen wurden daraufhin vom Gericht widerrufen, der Mann saß mehrere Jahre Strafhaft ab. Die Verurteilung 2015 erfolgte für Taten, die der 38-Jährige nur wenige Tage nach seiner zweiten Verurteilung 2009 begangen hatte.

Die nun begangenen Taten hatten für das Amtsgericht eine „neue Qualität“: „Er wird aktiver. Es ist kein Sammeln und Archivieren mehr. Der Angeklagte chattet, fordert auf, filmt und stellt es in seine Sammlung“, sagte Krebber. Die einzige nächste Steigerung, die dem Angeklagten noch verbleibe, sei selbst Kinder aktiv sexuell zu missbrauchen.

Gericht und Staatsanwaltschaft riefen dem 38-Jährigen im Urteil eindringlich dazu auf, sich im Gefängnis seiner Neigung zu stellen und sich einer Sexualtherapie zu unterziehen.

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