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Kölner GerichtsurteilGeldstrafe für „Maske macht frei“ auf Corona-Demo

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Es war ein ungeheuerliches Bild, das am 23. Mai ein 43-Jähriger auf einer Kundgebung gegen die Corona-Auflagen auf der Deutzer-Werft abgab: In gestreifter Sträflingskleidung trug der Mann ein Schild mit der Aufschrift: „Maske macht frei“ bei sich. Wegen Volksverhetzung wurde der Mann nun vom Amtsgericht zu äußert milden 20 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. An der Kundgebung hatten damals rund 300 Menschen teilgenommen. Sie demonstrierten für eine deutliche Lockerung der damals geltenden Corona-Maßnahmen.

Den Holocaust verharmlost

Laut einem Gerichtssprecher habe der Mann den Holocaust durch Gleichsetzung mit der Corona-Krise verharmlost. Mit der Aufschrift „Maske macht frei“ hatte der Mann auf die zynische Parole „Arbeit macht frei“ auf vielen Toren zu Konzentrations- und Vernichtungslager in der Zeit des Nationalsozialismus angespielt. Für die Verharmlosung von NS-Verbrechen sind laut Gesetz bis zu fünf Jahren Gefängnis möglich.

Ursprünglich war der Mann per Strafbefehl zu einer Strafe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden. Die Tagessatzhöhe hatte die Staatsanwaltschaft geschätzt. Nach einem Einspruch des 43-Jährigen gegen den Strafbefehl war für kommende Woche eine mündliche Verhandlung der Sache vor dem Amtsgericht terminiert, die sich nun erledigt hat. Denn zwischenzeitlich hatte der Beschuldige seinen Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränkt. Nachdem er seine tatsächlichen Vermögensverhältnisse nachgewiesen hatte, ist die Strafe nun auf zehn Euro pro Tag reduziert worden. (bks)

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