Kölner Intensivtäter vor GerichtMartyrium auf der Toilette eines Sonnenstudios

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Sie sollen einen Handwerker in einer Toilette eingesperrt, geschlagen, mit dem Tode bedroht und ausgeraubt haben. Jetzt sitzen Vater (47) und Sohn (22) gemeinsam auf der Anklagebank des Landgerichts. Die Vorwürfe lauten auf erpresserischen Menschenraub, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Raub. Der Grund für die brutale Behandlung des Handwerkers im November 2020 laut Anklage: Der Geschädigte soll einen Defekt am Toilettenspülkasten in der Wohnung des Großvaters beziehungsweise Vaters der Angeklagten nicht fachgerecht behoben und dennoch 170 Euro abkassiert haben. Mit dem Ziel, sich das Geld zurückzuholen, fingierten sie einen Reparaturauftrag und bestellten den Handwerker in ein Sonnenstudio am Ebertplatz.

In die Falle gelockt

Die Empfangsdame, mutmaßlich Frau beziehungsweise Mutter der Angeklagten, soll den Mann dann in eine Toilette im ersten Stockwerk geführt haben, wo die beiden Angeklagten ihn bereits erwartet haben sollen. Laut Anklageschrift hätten die beiden Männer den Raum dann von innen abgesperrt. Dann soll der 47-Jährige dem Handwerker unvermittelt mit einem Teleskopschlagstock gegen den Kopf geschlagen haben. Weiteren Schlägen habe das Opfer ausweichen können, es seien stattdessen ein Spülkasten und ein Waschbecken, von dem ein Teil abbrach, getroffen worden, so der Staatsanwalt.

Der „kampfsporterfahrene“ 22-Jährige habe dem Handwerker dann vorgeworfen, seine Familie schlecht behandelt zu haben, woraufhin er dem Opfer mit der bandagierten Faust ins Gesicht geschlagen und anschließend ins Gesicht getreten haben. Als der Geschädigte die Beschuldigten gebeten habe, ihn gehen zu lassen, soll der 47-Jährige gesagt haben, er werde die „Räume nicht lebend verlassen“. Ferner soll der 22-Jährige gesagt haben, dass niemand die Hilfeschreie hören werde. Vater und Sohn sollen dem Handwerker vorgeworfen haben, er habe den Großvater „beklaut“ und „abgezogen“. Daraufhin soll der 47-Jährige 200 Euro aus dem Portemonnaie des Handwerker genommen und 30 Euro aus seinem zurückgegeben haben. Später soll sich der 22-Jährige noch am Portemonnaie des Handwerkers bedient und 630 Euro entnommen haben. Dabei soll er ein Foto der Frau des Geschädigten entdeckt, es betrachtet und gesagt haben, dass er sie „zu seiner Schlampe“ machen werde. Damit nicht genug, sollen die Angeklagten den Handwerker noch genötigt haben, den ursprünglichen Auftrag für den Spülkasten des Großvaters auf dem Rechnungsblatt zu stornieren.

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90 Minuten in der Gewalt der Schläger

Nach rund 90 Minuten in der Gewalt hätten sie den Handwerker schließlich ziehen lassen, so die Anklage. Beide Angeklagten gaben an, sich an einem späteren Verhandlungstag zu den Vorwürfen äußern zu wollen.

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Der 22-Jährige, dem in dem Verfahren zusätzlich noch Drogenbesitz vorgeworfen wird, ist kein Unbekannter vor Gericht. Er gilt Polizei und Staatsanwaltschaft als Intensivstraftäter. Derzeit sitzt er eine zweieinhalbjährige Jugendstrafe ab. Bekannt wurde der 22-Jährige wegen eines misslungenen Festnahmeversuchs im Sommer 2019. In einem Getränkemarkt am Sudermanplatz im Agnesviertel hatte ein Polizeibeamter fünfmal hinter dem wegrennenden Mann hergeschossen und ihn schwer verletzt. Der Beamte war im September 2021 wegen Körperverletzung im Amt zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Prozess ist bis Ende Mai terminiert.

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