Kölner Messe wird zum GerichtssaalAfD wehrt sich gegen Einstufung als Verdachtsfall

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Die Nordhallen der Köln-Messe

Die Nordhallen der Köln-Messe

Köln – Normalerweise finden im 1350 Quadratmeter großen und — vor der Coronapandemie — rund 1500 Personen fassenden Kristallsaal der Kölnmesse Kongresse und gesellschaftliche Veranstaltungen statt. Am 9. und 10. März 2022 wird nun Justitia Einzug in den Saal halten, wenn dort das Verwaltungsgericht (VG) Köln die vier Klagen der Alternative für Deutschland (AfD) beziehungsweise deren Jugendorganisation Junge Alternative (JA) gegen die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verhandelt.

Im Hinblick auf das zu erwartende große öffentliche Interesse sieht sich die für das Verfahren zuständige 13. Kammer am VG unter Vorsitz von Richter Michael Huschens aufgrund des Infektionsschutzes in der Corona-Pandemie gezwungen, ihr Stammhaus am Appellhofplatz zu verlassen und für das Großverfahren Sitz auf der Schäl Sick zu beziehen. Gerichte seien vom Gesetz her verpflichtet, „entsprechende funktionale Räume bereitzustellen“, sagte Gerichtssprecher Dr. Michael Ott am Mittwoch auf Nachfrage der Rundschau. Am Appellhofplatz, zeigte sich Ott sicher, „müsste der Andrang gar nicht so riesig sein, um unsere Platzkapazitäten schnell zu erschöpfen“.

In den Verfahren haben sich AfD und JA an das Gericht gewandt, um eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall zu verhindern. Zunächst wollte das Gericht noch deutlich vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 in den vier Klageverfahren entscheiden. Doch die vollständigen Akten zu den Fällen vom BfV — insgesamt 41 — waren komplett erst im Juni beim VG eingegangen.

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Ferner stand zu dem Zeitpunkt noch eine Stellungnahme des Verfassungsschutzes zu einem Schriftsatz der AfD — Umfang: 1400 Seiten mit 17 Ordnern Anlagen — noch aus. Zu knapp, befand das Gericht, für eine Entscheidung. Es sei zu berücksichtigen gewesen, so das Gericht im Juli 2021, dass sowohl eine für die AfD positive wie negative Entscheidung „die Wahlentscheidung der Bürger zugunsten und zulasten der Partei beeinflussen“ könne. Das verbiete aber der „Respekt vor dem Wähler“. Sollte das Gericht die Klagen abweisen, dann wäre eine Beobachtung der Partei auch mit geheimdienstlichen Mitteln, beispielsweise durch den Einsatz von V-Leuten, möglich.

Laut dem Leiter der Unternehmenskommunikation der Kölnmesse, Guido Gudat, tritt die Messe nur als Vermieter auf. Die Sicherheit des Verfahrens werde durch Justizpersonal gewährleistet.

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