Kommentar zum Brüsseler PlatzDie Stadt muss die Gesundheit ihrer Bürger schützen

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Brüsseler Platz Abends

Brüsseler Platz (Archiv)

Köln – Das Gerichtsurteil zum Brüsseler Platz ist für die lärmgeplagten Anwohner ein gutes Zeichen – aber auch nicht mehr. Denn letztlich bleibt der zentrale Punkt ungelöst: Was kann die Stadt tun, um die Menschen dazu zu bringen, den Platz abends zu verlassen? Ist ein Verweilverbot wirklich das Allheilmittel? Wie soll die Stadt das angesichts der Menschenmengen umsetzen? Es bleiben viele Fragen in dieser gefühlt ewigen Geschichte.

Aber es muss auch der Anspruch einer Stadtverwaltung sein, die Gesundheit ihrer Bürger zu schützen – sei es bei der Luftverschmutzung oder bei der Lärmbelastung.

Einfach die Hände in den Schoß zu legen und zu sagen: Wir geben uns Mühe, aber wir schaffen es nicht, ist keine Lösung.

Deshalb ist es gut, dass das Gericht der Stadt auf die Finger klopft.

Nichtsdestotrotz darf auch der normale Menschenverstand nicht ausgeschaltet werden: Wer in der Innenstadt wohnt, hat eine höhere Lärmbelastung. Das ist so. Was verträglich ist und was nicht, ist eben die Frage. Aber das Argument, die Leute können ja wegziehen, ist zu kurz gesprungen, sie wohnen teils Jahrzehnte dort. Das sagt sich immer leichter, als es wirklich ist. Und es ist eine Diskussion, die für die Stadtverwaltung nicht gelten darf: Ihr muss die Gesundheit eines Bürgers in Sürth so viel wert sein wie die eines Innenstadtbewohners.

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