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Kommentar zur AußengastronomieVorgehen der Kölner Stadtverwaltung ist grob fahrlässig

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Stühle Außengastronomie (1)

Symbolbild

Köln – Die Kölner haben sich ans gesellige Leben auf der Straße gewöhnt. Es braucht keine 20 Grad mehr, damit draußen gegessen und getrunken wird und das lange und manchmal auch laut. Gleichzeitig verpflichtet sich die Stadt, Menschen mit Handicap größtmögliche Mobilität zu ermöglichen. Ein Interessenkonflikt im immer enger werdenden öffentlichen Raum.

Wenn der Stadtdirektor ankündigt, die Verwaltung müsse diese Konfliktlage austarieren und Lösungen suchen, sagt er das einzig Richtige. Klar ist: Die Teilhabe aller Menschen ist wichtig, wichtig ist aber auch, dass die Gastronomie das städtische Leben bereichern kann. Draußen sitzen wollen schließlich alle.

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Nicht in Ordnung ist es, Wirten und Café-Betreibern das nicht zu erklären. Wenn diese beim Gang zum Amt nebenbei erfahren, mit den Plätzen vor der Tür können sie nicht mehr so einfach planen, dann ist das grob fahrlässig. Jeder Gastronom muss Einnahmen und Ausgaben kalkulieren. Dahinter stehen Existenzen und Jobs. Das darf einer Stadtverwaltung nicht egal sein.

koeln@kr-redaktion.de

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