Kontrolle von Mund-Nasen-SchutzOffener Streit zwischen Ordnungsamt und KVB

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Maskenpflicht herrscht auch an den Haltestellen

  • Die Maskenpflicht in Straßenbahnen muss kontrolliert werden
  • KVB und Kölner Ordnungsamt sind sich allerdings uneinig darüber, wer die Kontrollen durchführen soll
  • Ein Rosenkrieg, der nun auch juristisch begleitet wird

Köln – Es ist bekannt aus der ein oder anderen Ehe: Werden erst Juristen einbezogen, steht es nicht mehr gut um die Beziehung. So auch bei den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) und dem Ordnungsamt der Stadt Köln. Seit die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt wurde, liefern sich die beiden einen Rosenkrieg um die Frage, wer für Kontrolle und Durchsetzung zuständig ist. Die städtischen Ordnungshüter haben zwischenzeitlich das Rechtsamt eingeschaltet. Zwar gehen Ordnungsamtsmitarbeiter und KVB-Kontrolleure weiterhin gemeinsam auf Streife. Aber lieber noch geht man mittlerweile getrennte Wege.

Es kommen Emotionen auf

Bei Nachfragen kommen Emotionen auf: Werden Sprecher der Stadt und der KVB um aktuelle Zahlen von den Kontrollen der Maskenpflicht gefragt, gibt es erst einmal eine Rechtsbelehrung. „Nur um das nochmals klar zu stellen: Für die Umsetzung der Maskenpflicht und die Durchsetzung des Bußgeldes, so steht es in der aktuellen Corona-Schutzverordnung, sind die Ordnungsbehörden zuständig“, so ein Sprecher der Verkehrs-Betriebe.

„Das stimmt nicht, und das weiß die KVB auch“, zischt ein Stadtsprecher durch die Zähne. „Schutzverordnung, Paragraf 2, Absatz 3: ,Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht beachten, sind von der Nutzung der betroffenen Dienstleistungen durch die für die Dienstleistung verantwortlichen Personen auszuschließen.’ Da gibt es null Interpretationsspielraum. Die KVB ist klar zuständig.“

Kontrollpflicht bei der KVB

Dass der Stadtsprecher so genau um Paragraf und Absatz weiß, hat einen Hintergrund. Nach Informationen der Rundschau wurde das Rechtsamt der Stadt eingeschaltet. Das leitet aus diesem Passus der Landesverordnung eine Kontrollpflicht der KVB ab und hat das auch dem Betrieb schriftlich mitgeteilt. „Aber die ignorieren das einfach“, heißt es aus dem Rathaus.

Stimmt, auf der Internetseite der KVB steht unter dem Stichwort Maskenpflicht ein Frage-Antwort-Stück. Frage: Warum greift die KVB nicht härter durch? Antwort: Wir sind nicht zuständig, kontrollieren aber trotzdem gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Ja, gemeinsame Kontrollen gibt es. Aber es wird mehr nebeneinander her gegangen als gemeinsam vorgegangen. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes beschweren sich darüber, dass die Kontrolleure der KVB den Konflikten mit Maskenmuffeln aus dem Weg gingen, ihnen den Ärger überließen, sich darauf zurückzögen, dass sie nicht das Bußgeld von 150 Euro verhängen dürften.

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„Sie können aber Anzeige erstatten oder die Polizei dazu rufen, so wie sie es bei Schwarzfahrern ja auch machen“, sagt ein Stadtsprecher. Stattdessen Beschwerden von Fahrgästen, wie diese eines Rundschau-Lesers: Bei einer Fahrscheinkontrolle in der Bahn, habe ein Kontrollierter keine Maske getragen, was den Kontrolleur aber nicht interessiert habe. Er wollte nur den Fahrschein sehen.

Der Frust ist hoch

Der Frust ist entsprechend hoch. Ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sagt zur Rundschau hinter vorgehaltener Hand über seine „Kollegen“ von der KVB: „Die stehen uns doch bloß im Weg.“ Das Ordnungsamt ist dazu übergegangen, vermehrt alleine im Bereich der KVB auf Streife zu gehen. Ein paar Stunden an zwei bis drei Tagen in der Woche knapsen sie dafür trotz zahlreicher Aufgaben und Überstunden ab.

Die Bilanz ist beachtlich: Innerhalb eines Monats 750 bußgeldpflichtige Verstöße. Hochgerechnet ist sie sogar erschreckend. Die KVB hingegen gibt keine Zahlen raus. Tagsüber hielten sich die meisten an die Maskenpflicht, heißt es lediglich.

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