Laurenz-Carré in KölnEin neuer Vertrag als letzte Lösung

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An zentraler Stelle soll das Laurenz-Carré entstehen.

An zentraler Stelle soll das Laurenz-Carré entstehen.

Köln – Trotz der beschlossenen Veränderungssperre für das Laurenz-Carré hält die Gerchgroup an den Neubauplänen für das Quartier fest – vorausgesetzt die Stadt will keinen neuen Bebauungsplan für das Areal am Roncalliplatz. In diesem Fall steigt der Projektentwickler aus und verkauft das 250 Meter südlich des Doms liegende Areal. Das bestätigte Mathias Düsterdick, Vorstandsvorsitzender des Düsseldorfer Projektentwicklers, der Rundschau am Mittwoch erneut. Er fürchtet, in diesem Fall zwei Jahre zu verlieren: „Das wäre totaler Humbug.“ Stadt und Politik hingegen fürchten, zu wenig Einfluss zu haben, was im Herzen der Stadt passiert.

Als Ausweg gilt ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gerchgroup und der Stadt, er legt unter anderem fest, bis wann das Unternehmen nach einem Abbruch beginnen muss zu bauen. Die Gerchgroup will ein Viertel mit Büros, Handel, einem Vier-Sterne-Hotel und Wohnungen bauen, aktuell stehen dort etwa das heruntergekommene Parkhaus an „Unter Goldschmied“ und das denkmalgeschützte Senats-Hotel.

Abbruch könnte noch

im Jahr 2019 beginnen

Am späten Dienstagabend hatte der Stadtrat die Veränderungssperre für das Gebiet beschlossen – obwohl die Gerchgroup das 250-Millionen-Euro-Projekt am liebsten ohne diesen Eingriff im Baurecht umgesetzt hätte. Der Streit darüber hatte unter anderem dazu geführt, dass Düsterdick Ende Juni eine anberaumte Jury-Sitzung über das Aussehen der Neubauten kurzfristig abgesagt hatte (wir berichteten exklusiv). Die Sperre hat vereinfacht gesagt zur Folge, dass die Stadt wieder das Heft des Handelns in der Hand hat, Veränderungen genehmigen lassen muss. Düsterdick sagte: „Es war klar, dass es so kommt.“

Am Laurenz-Carré geht es um die Frage, die fast jedes große Bauprojekt mit sich bringt: Wie frei kann ein Unternehmen agieren? Traditionell wollen Investoren möglichst viel Freiheit haben, üblicherweise gilt Paragraf 34 des Baugesetzbuches als Hebel. Demnach muss sich das Vorhaben nur in die vorhandene Umgebung einfügen, es braucht keinen neuen Bebauungsplan. Und: Zieht Paragraf 34, gilt das Kooperative Baulandmodell nicht, ein Investor muss nicht ein Drittel der Wohnungen für günstige Mieten reservieren. Sie gelten als wenig lukrativ.

Zuletzt haben Gerchgroup und Stadt laut Düsterdick über den Vertrag verhandelt, er soll nach dem Sommer stehen, dann die Jurysitzung nachgeholt werden. Im Idealfall soll der Abbruch 2019 starten, bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Der Bau dauert zwei bis drei Jahre, wäre 2022 bis 2023 fertig.

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