Lokalzeit aus KölnModeratorin Simone Standl streitet mit WDR vor Gericht

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Simone Standl an der Seite ihres Rechtsanwalts Professor Rolf Bietmann.

Simone Standl an der Seite ihres Rechtsanwalts Professor Rolf Bietmann.

Köln – Sie arbeitete 27 Jahre für den Westdeutschen Rundfunk (WDR), 23 davon als Moderatorin der Lokalzeit aus Köln. Doch dann war vom WDR zum 30. Juni dieses Jahres die Zusammenarbeit mit Moderatorin Simone Standl beendet worden; Standls Anwalt Professor Rolf Bietmann spricht hingegen davon, seine Mandantin sei „abgesetzt“ worden, weil der Sender „jünger und diverser“ werden wolle.

Am Dienstag trafen die Parteien nun bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht aufeinander. Standl will dort feststellen lassen, dass seit dem 1. März 1998 ein „unbefristetes Arbeitsverhältnis als Moderatorin und Nachrichtensprecherin“ bestanden habe. Ferner beantragt Standl rückwirkend monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 7000 Euro für die Monate Juli bis Oktober. Sollte das Gericht zu der Auffassung gelangen, Standl habe keinen unbefristeten Arbeitsvertrag beim WDR gehabt, will sie mit ihrem Anwalt Prof. Rolf Bietmann eine Erhöhung der Abfindung erstreiten.

WDR zeigt sich von der Klage überrascht

„Ich bin erstmal der Auffassung, dass das Beschäftigungsverhältnis korrekt abgewickelt worden ist“, sagte ein Justiziar des Senders. Von der Klage sei er überrascht gewesen, so der WDR-Vertreter weiter. Die Klägerin sei durchaus in „programmgestaltender freier Mitarbeit“ beim Sender tätig gewesen, habe aber für jeden einzelnen Tag, an dem sie vor der Kamera gestanden habe, einen Vertrag zugeschickt bekommen. Auf Nachfrage des Gerichts erklärte der WDR-Justiziar, dass es sich bei den Abrechnungen jeweils auch um den „Mitarbeitenden-Vertrag“ handle.

Wollte der WDR eine ältere Kollegin loswerden?

Bietmann hielt dagegen, Standl habe unentwegt in den zurückliegenden Jahren für den Sender gearbeitet. Sie habe jährlich Mitteilungen bekommen, „dass sie so und so viele Sendetage hat — im Schnitt 120 Tage im Jahr“, führte Bietmann aus. Eine Einzelbefristung habe es nicht gegeben, so Bietmann weiter. Für den erfahrenen Anwalt steht fest, dass der WDR eine langjährige und ältere Kollegin habe loswerden wollen, weil der Sender laut internen Richtlinien „jünger und diverser“ werden wolle – womit Bietmann sich auch noch ein Hintertürchen für eine Klage wegen Altersdiskriminierung seiner Mandantin offenhielt.

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Im Sommer hatte Standl ihre letzte Lokalzeit moderiert, anschließend hatte sie noch für den WDR-Hörfunk gearbeitet. Die Zusammenarbeit war vom WDR dann aber rasch beendet worden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, soll am 17. Februar erneut verhandelt werden.

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