Mit Jaguar über den Clevischen RingRaser aus Köln wird nicht dauerhaft eingewiesen

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Das Landgericht in Köln

Köln – Nach einer Entscheidung des Landgerichts muss der Raser (37) vom Clevischen Ring nicht dauerhaft in eine psychiatrische Anstalt. Der Mann war laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft im März 2018 im Zustand paranoider Schizophrenie mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren und hatte zahlreiche Verkehrsteilnehmer gefährdet. Das Gericht entzog ihm am Freitag für vier Jahre die Fahrerlaubnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Sperre der Fahrerlaubnis gefordert.

Der 37-Jährige war am Tattag gegen 21.30 Uhr mit einem Jaguar mehrmals den Clevischen Ring rauf und runter gerast. Dabei wechselte er wiederholt auf die Gegenfahrbahn. Andere Verkehrsteilnehmer mussten ausweichen, um Zusammenstöße zu vermeiden. Ferner missachtete er bei seiner Fahrt mehrere rote Ampeln. Vom Clevischen Ring wollte der Mann über die Düsseldorfer Straße in Richtung Leverkusen fahren. Als er rechts in den Dünnwalder Kommunalweg einbiegen wollte, verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und setzte das Luxusgefährt gegen einen Lichtmast auf einer Verkehrsinsel. Der Mann blieb unverletzt, das Auto wurde schwer beschädigt. (bks)

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