„Wahrzeichen für Buchheim"Kölner Zwillingsgasbehälter sollen erhalten bleiben

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Die Gasbehälter am Mülheimer Ring werden vorerst nicht abgerissen.

Köln-Buchheim – Die Doppel-Gasbehälter am Mülheimer Ring im Norden Buchheims sollen nicht nur erhalten bleiben, sondern im Idealfall unter Denkmalschutz gestellt werden. Das forderten die Geschichtswerkstatt Buchheim und der Bürger- und Heimatverein Buchheim in einem Bürgerantrag an die in den Januar verschobene Sitzung der Bezirksvertretung. Nun hat sich die Stadt zum Antrag geäußert.

Abriss soll verhindert werden

Die Antragsteller hatten befürchtet, dass die beiden Behälter – wie beispielsweise am Vingster Ring und in Porz-Eil geschehen – abgerissen werden sollen. Das aber wollen sie in jedem Fall verhindern. Mit ihrem Antrag regten sie den Rat an zu beschließen: „Die Doppel–Gasbehälter am Mülheimer Ring/Piccoloministraße werden unter Denkmalschutz gestellt. Bis zur Klärung des Denkmalschutzes darf keine Abrissgenehmigung erteilt werden.“

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„Die Doppel-Gasbehälter sollen als technisches Denkmal erhalten bleiben, da diese Kombination selten ist und hier die einzige auf Kölner Stadtgebiet“, begründete Günter Pröhl von der Geschichtswerkstatt den Antrag. Seit den 1950er Jahren würden sie den Buchheimer Norden prägen. Nach der Demontage der Anlagen in Porz und am Vingster Ring sei es die einzige Anlage im rechtsrheinischen Köln. Im Linksrheinischen wird zur Zeit über den Erhalt eines einzelnen Gasbehälters in Ehrenfeld debattiert.

Im Rechtsrheinischen haben die „Zwillingskugeln“ Jahrzehnte für einen stabilen Gasdruck im Gasnetz gesorgt. Die größere von den beiden Kugeln hat einen Durchmesser von 38 Metern und eine Kapazität von 60.000 Kubikmetern. „Außerdem sind die Doppel–Gasbehälter ein Wahrzeichen für Buchheim“, betont Pröhl.

Prüfung dauert an

Aus der Antwort der Stadtverwaltung geht hervor, dass ein Abriss nicht vorgesehen ist, „da sie sich derzeit in Nutzung befinden und eine Nutzung auch weiterhin vorgesehen ist.“ Darüber hinaus sei das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege seit geraumer Zeit mit der Prüfung einer möglicherweise vorliegenden Denkmaleigenschaft der beiden historischen Gasbehälter befasst. Ob diese ergebnisoffene Prüfung die erforderlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Denkmal im Sinne des NRW-Denkmalschutzgesetzes ergeben wird, bleibe zunächst abzuwarten: „Die Prüfung dauert an.“

Weiter weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass es keines Ratsbeschlusses bedarf, um ein Gebäude oder einen technische Anlage unter Denkmalschutz zu stellen. Zwar dürften Bürger oder politische Gremien einen Antrag stellen, etwas unter Schutz zu stellen. Doch „entschieden wird allein auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes durch das Fachamt“, so die Stadt.

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