Getöteter Kölner StadtmitarbeiterStaatsanwaltschaft nimmt interne Ermittlungen auf

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Köln – Der gewaltsame Tod des Kölner Kämmereimitarbeiters Kurt Braun am 13. Dezember 2019 hätte möglicherweise verhindert werden können. Zumindest hat die Kölner Staatsanwaltschaft nun interne Ermittlungen aufgenommen, ob in der Behörde etwas falsch gelaufen ist. Es handelt sich dabei um ein Dienstaufsichtsverfahren. Es geht dabei vor allem um die Frage, warum der mutmaßliche Täter (60) nicht aufgrund seiner bekannten psychischen Probleme und gewalttätigen Übergriffen aus der Vergangenheit schon deutlich früher in eine geschlossene Klinik eingewiesen worden ist.

Wie berichtet, war Kurt Braun im Dezember mit einem Messer in Dünnwald tödlich verletzt worden, als er ausstehende Schulden bei dem 60-Jährigen eintreiben wollte. Er und seine Kollegin waren ohne Polizeibegleitung unterwegs, sie wussten nichts von einem Angriff im März, weil die Stadt kein zentrales Melderegister hat. Damals griff der Mann eine Mitarbeiterin aus dem Sozialdezernat an, Braun arbeitet für die Kämmerei, also ein anderes Dezernat. 

Staatsanwaltschaft bat um Gutachten

Die Staatsanwaltschaft hatte danach schon am 28. Juni 2019 einen Gutachter um eine Einschätzung gebeten. In einem sechsseitigen Bericht der Staatsanwaltschaft an das NRW-Justizministerium steht dazu: „Eine Antwort auf dieses Schreiben ist nicht zu den Akten gelangt.“ Offensichtlich hat der Gutachter also nie geantwortet. Die Frage ist, warum die Staatsanwaltschaft nicht nachgehört oder einen anderen Gutachter gesucht hat.

Der 60-Jährige, der unter psychischen Problemen leidet, wurde also nicht untersucht und auch nicht in eine Klinik eingewiesen. Der Rechtsausschuss des Landes beschäftigt sich am Mittwoch mit dem Fall, er birgt erheblichen politischen Sprengstoff für alle Beteiligte. Die Stadt Köln wollte sich am Montag nicht dazu äußern.

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Laut des Berichts wurde der Mann auch verdächtigt, schon am 23. September 2003 am Wiener Platz einen Taxifahrer mit einem Messer angegriffen zu haben. Damals wurde er aber freigesprochen – nicht, weil er schuldunfähig war, sondern weil ihm die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Der Mann hat bis heute keinen Eintrag als Beschuldigter im Bundeszentralregister. 

Trotzdem hat er eine Vorgeschichte: Der Mann hatte schon am 9. März 2019 eine städtische Mitarbeiterin mit einem 20 Zentimeter langen Schraubenzieher angegriffen, doch Kurt Braun wusste davon nichts, weil die Stadt kein zentrales Melderegister hat. Das soll nun erst bis Ende März eingeführt werden. Danach wurde der Mann in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, auch dort griff er einen Pfleger und eine Zeugin mit einem Messer an.

Trotz all dieser Vorkommnisse wurde der Mann wieder in die Obhut seines gesetzlichen Betreuers entlassen. Laut Bericht habe der Betreuer ihn als „klar orientiert“ wahrgenommen. 

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