Kommentar zum Milieuschutz in Köln-MülheimMischung und Aufwertung schaden nicht

Lesezeit 1 Minute
aef-milieuschutz-1

Blick auf das Mülheimer Rheinufer.

  • Ein großer Bereich Mülheims soll vor Verdrängungsprozessen geschützt werden.
  • Die Keupstraße und Berliner Straße wurden von der Stadt Köln ausgeklammert und werden in der „Sozialen Erhaltungssatzung“ nicht erwähnt.
  • Politiker und Vereine sind mit dieser Entscheidung nicht zufrieden, unser Autor kann sie hingegen nachvollziehen.

Köln-Mülheim – Es hat viel zu lange gedauert, bis die Stadt beim Thema „Milieuschutz“ in die Gänge gekommen ist. Andere Städte wie München, Berlin und Hamburg sind viel weiter. Dort ist das Instrument der „Sozialen Erhaltungssatzung“ zum Schutz der sozialen Mischung von einzelnen Stadtteilen lange im Einsatz.

Dass es nun nach dem Severinsviertel in Mülheim weiter gehen soll, ist somit eine gute Nachricht. Die grundsätzlichen Bedenken von CDU und FDP gegen eine schnelle Ausweitung auf möglichst viele Stadtviertel sind nicht nachvollziehbar.

Das könnte Sie auch interessieren:

Doch der Einsatz dieses Instruments, mit dem ein gravierender Eingriff in Eigentumsrechte verbunden ist, bleibt eine sensible Angelegenheit, die sich an der Lage vor Ort orientieren muss. Gentrifizierung an sich, also die Aufwertung von Vierteln, ist erst einmal nichts Schlechtes. Es geht darum, ihren negativen Folgen entgegen zu wirken. Deshalb ist es richtig, dass solche Satzungen einen begrenzten Geltungsbereich haben. Dass die Berliner Straße oder die Keupstraße in Mülheim erst einmal nicht dazu gehören, hat gute Gründe. Hier kann ein bisschen mehr Mischung und Aufwertung nicht schaden.

Rundschau abonnieren