Landgericht KölnKünstlerinitiative Raum 13 muss KHD-Gebäude verlassen

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Das denkmalgeschützte KHD-Gebäude samt Eingang zu "Raum 13".

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Kündigungen der Gewerbeflächen in der ehemaligen Hauptverwaltung von Klöckner-Humboldt-Deutz wirksam sind. Damit muss die Künstlerinitiative Raum 13 bis Ende Februar aus dem historischen Gasmotorenwerk an der Deutz-Mülheimer-Straße ausziehen. Raum 13-Geschäftsführerin Anja Kolacek hatte zuletzt noch gehofft, dass der Urteilsspruch zumindest vertagt wird. Prominente Unterstützer wie Gerhart Baum, Jürgen Becker oder Barbara Schock-Werner hatten ihre Solidarität mit der Initiative bekundet. Zwischenzeitlich war auf einer ganzen Zeitungsseite für den Verbleib von Raum 13 geworben worden, die Künstler haben aus der Halle das „Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste" gemacht und dort zehn Jahre lang experimentelle und politische Kunst gezeigt.

Die Kölner Stadtverwaltung will auf dem insgesamt 5 Hektar großen Gelände ein gemischtes Quartier entwickeln. Das Areal gehört aber der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft NRW.Urban, Gottfried Eggerbauer und der Gerchgroup. Eggerbauer hatte die Mietverträge zum 30. April 2020 gekündigt und nun auf die Räumung geklagt. Die Stadt Köln beschloss ein Vorkaufsrecht und gab nach den Kündigungen eine Resolution heraus, in der sie diese Kündigungen bedauerte und die Klägerin aufforderte, die kulturelle Nutzung weiter zu ermöglichen.

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Die Künstler hielten die Kündigungen für unwirksam. Die Nutzung der Räume habe eine besondere städtebauliche und gesamtgesellschaftliche Bedeutung aufgrund der sozial-historisch-kulturellen Ausrichtung. Das Landgericht entschied nun, dass die Kündigungen wirksam seien und die Beklagten das Gebäude räumen müssen. (EB)  

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