Müssen Unterhalt zahlenPaar gab adoptiertes Kind nach zwei Wochen zurück

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dpa Kind im Schlafanzug

Symbolbild

Köln – Wer ein Kind im Ausland adoptiert, trägt das Kostenrisiko. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung festgestellt. In dem Zivilverfahren hatten die ehemaligen Adoptiveltern eines verhaltensauffälligen fünfjährigen Mädchens aus Thailand dagegen geklagt, weiterhin sechs Jahre lang Unterhalt für das Kind leisten zu müssen, obwohl das Mädchen bereits zwei Wochen nach der Adoption wieder ans Landesjugendamt zurückgegeben worden war.

Kind zeigt Auffälligkeiten wie Anspucken, Treten und Beißen

Laut dem Urteil hatte das Paar im Adoptionsgesuch an das im Landschaftsverband Rheinland angesiedelte Landesjugendamt angegeben, sich der Erziehung eines Kindes mit starken psychischen Problemen oder Missbrauchserfahrungen nicht gewachsen zu fühlen. Dennoch begaben sie sich nach Thailand, um ein Mädchen kennenzulernen, das in der Adoptionsbeschreibung als ängstlich vor Fremden und fremdartigen Sachen beschrieben worden war. Trotz anfänglicher Bedenken nahm das Paar das Kind mit.

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Zwei Wochen nach seiner Rückkehr war das Paar aber so überfordert, dass sie das Mädchen ans Landesjugendamt zurückgaben. Seither wurden dem Paar die Unterbringungskosten von rund 100 Euro täglich in Rechnung gestellt, wozu sie sich vertraglich für sechs Jahre verpflichtet hatten. Gesamtkosten: rund 219 000 Euro.

Paar hatte unterschrieben, sechs Jahre Unterhalt zu zahlen

Hiergegen klagte das Paar und unterlag in erster und zweiter Instanz. Laut dem OLG-Urteil hatten die Kläger das Kind über mehrere Tage in Thailand kennen gelernt. Laut der Aussage der Kläger hätten sich dort bereits Verhaltensauffälligkeiten in Form von Anspucken, Treten, Beißen und Schreien gezeigt. Damit sind laut Gericht die Gründe bekannt gewesen, die zur Beendigung der Adoption geführt hätten.

Zudem konnten die Kläger demnach nicht belegen, dass sie über die Kostenfolge einer gescheiterten Adoption nicht ausreichend aufgeklärt worden seien. Schließlich hatte sich das Paar per Unterschrift dazu verpflichtet, auch bei einer gescheiterten Adoption sechs Jahre für das Kind zu zahlen. Ferner sei klar gewesen, dass eine Rückkehr des Kindes nach Thailand nicht vorgesehen war.

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